Tauberbischofsheim - Impfingen
Tauberbischofsheim (Bischofsheim)
Auf dem Marktplatz fand die Abstimmung der TauberBischofsheimer für oder gegen den Bauernaufstand statt. Allesamt traten sie für die Bauernsache ein. Zur Zeit des Bauernkrieges war der Stadtname noch Bischofsheim, oft mit dem Zusatz an der Tauber.
Am 23. April 1525 versammelte sich die Einwohnerschaft Bischofsheim an der Tauber auf dem Marktplatz. Unter Glockengeläut. Es galt, über das Verhalten zum Bauernaufstand abzustimmen. Wer beim Erzstift, dem Statthalter, dem Bischof von Mainz verbleiben wollte, blieb stehen. Wer zu den aufständischen Bauern übergehen wollte, trat zur Seite. "Da tratten sie alle eynhelliglich uff die seitten."
Chronik der Bauernkriegsereignisse Bischofsheim an der Tauber unter:
https://www.xn--bscheme-n2a.de/Tauberbischofsheim/Bauernkrieg
Mathis / Matthias Grünewald, Tauberbischofsheimer Kreuzigung, Kopie im Tauberfränkischen Museum, Schloß
Die TauberBischofsheimer Kreuzigung. Das wahre Meisterwerk von Matthias Grünewald, genauer von Mathis, dem Maler! Jesus ein Armer, Johannes ein Armer, Maria ärmlich, Armer wie Bauer, Bauer wie Armer. Radikaler als Mathis hat noch nie vorher ein Künstler, ein Maler, Jesus direkt in die aktuelle Zeit gestellt, in die deutsche Landschaft eingefügt, in die kommende revolutionäre Bewegung des Bauernkrieges vorgereiht. Mathis hat die Zeichen seiner Zeit radikal auf Leinwand gemalt! Die Leiden Jesus sind die Leiden der Bauern!
Ausführlichere Darstellung unter https://www.xn--bscheme-n2a.de/Tauberbischofsheim/Matthias-Gruenewald
Kopie der TauberBischofsheimer Kreuzigung von Grünewald in der St. Martin Stadtkirche; Heiligkreuz-Altar von 1761. Die Kopie wurde ca. 1920 gefertigt.
Chronik von Ignatio Gropp zum 2. Juni 1525 ausgestellt im Tauberfränkischen Museum, Schloß Tauberbischofsheim, 1748 Seite 129
Kurmainzisches Schloß Bischofsheim an der Tauber, Amtsburg, Sitz Amtmann des kurmainzischen Amtes Bischofsheim an der Tauber. 1525 war Wolf Morle genannt Beheim der mainzische Amtmann in Bischofsheim. Bei Annäherung des Bauernhaufens erfolgte eine kurmainzische Amtsflucht: "Und als sie sich also herab genehert, haben sich marschalck, ambtman, keller und alles ander hoffgesynde und ambt knecht, so zu Bischoffsh. gelegen, bei nacht auß Bischoffsheym gethan"
Stadtmodell um 1750
Tilman Riemenschneider Madonna auf der Mondsichel Brunnen
Seit Oktober 2016 ziert Tilman Riemenschneider und seine TauberBischofsheimer Madonna auf der Mondsichel als 3-D-Kopien den Brunnen des Schloßplatzes.
Wandtafel zum Pfeifer von Niklashausen 1476 und zum Bauernkrieg 1525 im Treppenhaus des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis in Tauberbischofsheim
Entwurf Sepp Biehler, steinhauersche Umsetzung: Otto Horlbeck
Bildbeschreibung von Wilhelm Ogiermann:
"Noch steht Florian Geyer fest bewehrt und in Waffen mit beiden Füßen auf dem Boden des Erfolges, der ihn bis vor Würzburg geführt hat. Das Schwert ist zum Schlag bereit. Hocherhoben kämpft er für die Aufhebung der Standesunterschiede. Neben ihm der Träger der Bundschuhfahne. Beide Kämpfer für eine neue Zeit; im Namen des Evangeliums wollen sie eine neue Ordnung aufrichten. Gegen Geyers Willen und bessere Einsicht greifen die Bauern mit ungenügenden Kräften die uneinnehmbare Festung an."
Auf der rechten Seite Darstellungen zur Schlacht vom 2. Juni 1525 Königshofen und dem darauf folgenden Strafgericht der Sieger. Überschrift mit dem damals recht neuen Begriff "Tauberfränkische Bauern".
Auf der linken Seite das Vorspiel des Bauernkrieges mit dem Pfeifer von Niklashausen 1476 mit der Beischrift, der Pfeifer hätte den Aufruhr gepredigt. Er sprach von der Gleichheit der Menschen.
Amtskellerei Bischofsheim (späteres Rentamt)
"Frucht- und Weinzehnt und die als Gült und Pachtzins eingehenden Feldfrüchte wurden gelagert, verwaltet, verkauft oder als Besoldung zugeteilt.
Das angelieferte Getreide wurde entweder in der Kellerei selbst (heute Hauptstraße 44, Schuhhaus Stumpf) oder im Dachgeschoss des Marstalls gelagert, dessen Lagerraum noch um 1830 erwähnt wird. Was an Geld einging, wurde in eisenbeschlagenen Truhen oder Kisten verwahrt, die nur mit zwei oder drei verschiedenartigen Schlüssel zu öffnen waren." (Franz Gehrig / Hermann Müller: Tauberbischofsheim. Beiträge zur Stadtchronik. Tauberbischofsheim 1997, Seite 305)
1525 war Asmus Grünsfelder der Bischofsheimer Keller. Beim Annähern des Bauernhaufens ergriff er mit den weiteren kurmainzischen Amtspersonen eine heimliche nächtliche Flucht, um sich aus Bischofsheim abzusetzen. Die Obrigkeit verließ ihre Untertanen.
Faktorei des Domkapitels, Faktorei des Domprobstes, Faktorei des Aschaffenburger Stiftes St. Peter und St. Alexander, Zehntrechte des Mainzer Stiftes St. Victor, Zehntrechte des Bischofsheimer Spitals, Gülten der Hohenloher
Neben den Abgaben an die kurmainzische Amtskellerei waren Zehnt an das Domkapitel abzugeben. In Bischofsheim an die Faktorei (Eingangstor mit Relief neben dem Geschäftshaus Hahn in der Hauptstraße). Ebenso erhob der zum Domkapitel gehörende Domprobst Zehnt in Bischofsheim, der ebenfalls eine Faktorei in der Hauptstraße (Hausnummer 63-65 mit steinernem Relief) hatte. Die Faktorei des Domkapitels und des Domprobstes nutzten gemeinsam zur Lagerung die inzwischen abgerissene Zehntscheune. Eine weitere Faktorei hatte der Aschaffenburger Stift St. Peter und St. Alexander, zurzeit des Bauernkrieges in der Armengasse (Frauenstraße), später das Eckhaus Hauptstraße / Martinsgasse. Vorstand des Stifts war 1525 Wilhelm Sighart, Dekan des Landkapitels Taubergrau, Altarist des St.-Peters-Altars in der Stadtkirche. Zur Zeit des Bauernkrieges hatte der Mainzer Stift St. Victor Recht auf Bischofsheimer Zehnt von 1212-1533, vor allem Weinzehnt. Für das Jahr 1495 gibt es ein genaues Verzeichnis der Bischofsheimer Zehntbestände. Die meisten der zehntpflichtigen Grundstücke wurden mit einem Zehntstein markiert. Auf vielen Bischofsheimer Grundstücken lag eine Gült (Fester Betrag, jährlich), die an Hohenlohe zu entrichten war. Abgaben (Zehnt, Gülte) waren auch an das Bischofsheimer Spital fällig. Für die Bischofsheimer Pfarrei galt es den Pfarrzehnt (Korn, Wein) abzuliefern. Das Frauenkloster Seligenstadt hatte Anspruch auf Weinzehnt am sogenannten Nonnenberg in der Brehmenleiten. Abgaben waren auch an den Frauenhof zu richten. Der Grünauer Hof hatte auf einzelne Grundstücke Ansprüche.
Im Bauernkrieg wurden die Keller, Zehntscheunen, Faktoreien in kirchlichem oder klösterlichem Besitz vielfach von den aufständischen Bauern und Bürgern "geplündert". Man holte sich praktisch einen abgeleisteten Zehnt zurück. Vielerorts zogen diese Abgaben Bürger und Bauern in die Armut, mußten ihre Grundstücke verkaufen. Durch den fälligen Zehnt wurde aus Bischofsheim viel Vermögen nach außen abgezogen.
Faktorei des Domkapitels
Faktorei des Domprobstes
1476 errichtete Doppelkapelle St. Sebastianus. Der Tympanon über den Eingang ins Untergeschoss (ehemaliges Beinhaus für den Friedhof um die Kirche herum) gibt den damaligen Zeitgeist wieder, der 1476 zurzeit des Pfeifers von Niklashausen herrschte. Auch Reiche, Bischöfe wandern in Richtung Höllenschlund. Ein früher Ruf nach einer evangelischen Reformation?
TauberBischofsheim und der Neun-Städte-Bund im Bauernkrieg
Im Verhalten des Neun-Städte-Bundes, der "Landschaft" im Mainzer Oberstift, erhalten wir Einblicke in die inneren Verhältnisse der Städte, der Ämter und Dörfer. Diese Motivationen werden vielfach nicht beachtet, da sich der Blick fast nur auf die Züge der beiden Haufen, Taubertaler Haufen und Odenwald-Neckartaler Haufen fixiert. Und hier besonders auf die Konstellation zwischen den Haufen und den Herrschenden, meistens personalisiert dargestellt als Fürstbischof von Würzburg oder dem Mainzischen Statthalter. "Fast unbeachtet blieben die Wirkungen, die dieses Kräftespiel auf die Untertanen ausübte. Sie, als unmittelbare Berührte, mußten sich für eine der beiden Parteien entscheiden. Die Frage nach ihrem Verhalten mußte sich ganz stark aufdrängen, sobald erkannt war, welch eine wichtige und vor allem selbständische Rolle im Gesamtorganismus des Mainzer Kurstaates die Korporation der '9 Städte' im Oberstift spielte." (Norbert Höbelheinrich, Die Neun-Städte, S. 51)
Mit dieser Betrachtungsweise werden auch die Unterschiede zwischen den bäuerlichen und den bürgerlichen Elementen des Aufstandes deutlicher. Ebenso fokussiert sich so der Zusammenhang der Stadt mit ihrem jeweiligen Amtsbezirk, der Zent, heraus. Ein weiterer zu differenzierender Komplex sind die inneren Auseinandersetzungen in den jeweiligen Städten, die Unruhen, die Revolutionierung der städtischen Verhältnisse durch die Masse der Häcker, die ansonsten vom Stadtregiment ausgeschlossen sind.
Dazu kommt noch die bisher völlig vernachlässigte Beteiligung der Geschlechter. Aus mehreren Städten sind "Rotierungen" der Frauen bekannt, denen der Aufstand zu langsam vor sich ging, bzw. falls ihre weibliche Situation nicht genug berücksichtigt wurde (Vgl. Rothenburg, Würzburg, Uffenheim weitere u.a. in Heilbronn, Windsheim). Mit diesen kurzen Federstrichen haben wir die Komplexität dieses Aufstandes angedeutet, angerissen. Der Begriff des Bauernkrieges ist für die Breite der Bewegung hierfür zu klein, lenkt auf falsche Spuren.
Anhand der "Neun-Städte" des kurmainzischen Oberstiftes lassen sich auch die Unterschiede zwischen dem Taubertaler Haufen und dem Odenwald-Neckartaler Haufen deuten. Auch wird bei der Berücksichtigung des TauberBischofsheimer Versuches, einen Haufen der "Neun-Städte" aufzustellen deutlich, warum der Taubertaler Haufen das Taubertal verlassen hatte und in das Maintal marschierte.
Beide große Haufen entstanden außerhalb des kurmainzischen Gebietes, bedrohten dieses aber recht schnell. Krautheim und Ballenberg gingen als erste zum Odenwald-Neckartaler Haufen über, als dieser sich in Schüpf und Schöntal bildete. TauberBischofsheim wurde vom Heranmarsch des Taubertaler Haufens bis Lauda / Mergentheim zur Entscheidung gezwungen: "Die beiden Gruppen, die sich um das Mainzer Oberstift gelagert hatten, waren aber nicht nur 'räumlich' getrennt, sondern waren auch ... in ihren 'Zielsetzungen' ganz verschieden orientiert. Das führte schließlich nicht nur zu einem Machtkampf zwischen den zwei Bauernhaufen um den Besitz des vor ihnen liegenden Gebietes, sondern auch zu einer verschiedenen Haltung der in diesem Gebiet liegenden Städten und Flecken, die sich je nach ihrer Lage einem der beiden Bauernhaufen anschlossen, oder es sogar verstanden, sich der Gesamtbewegung zu entziehen." (Norbert Höbelheinrich, Die Neun-Städte, S. 53)
Die Politik der "Neun-Städte" war dreigeteilt. Erstens mußten sie jeweils für sich mit den Bauernhaufen verhandeln, als zweites mußten sie als Mitglieder in einem korporativen Bündnis versuchen, eine gemeinsame Grundlage der "Neun-Städte" zu finden, um die Stellung der Städte innerhalb der "Landschaft" des kurmainzischen Oberstiftes zu bewahren oder zu stärken. Und drittens hatten sie gleichzeitig mit ihren umgewälzten inneren Verhältnissen und denen ihres Amtsbezirkes zu tun, da nun die Häcker und Unterschichten auf Mitsprache drängten:
"Es kam den Städten in erster Linie darauf an, eigene Vorteile zu suchen. Wir werden deshalb auch sehen, wie sie meistens mit den Bauern selbständig verhandeln und am Anfang die Verhandlungsergebnisse dem Statthalter mitteilen, wie sie aber gemeinsam vorgehen, wenn es sich um Abschluß von Verträgen handelt, durch die das Erzstift in seiner Gesamtheit berührt wird. Das gilt für den am 7. Mai in Miltenberg unterzeichneten Vertrag. Einzig Tauberbischofsheim versuchte zu Beginn des Umsturzes die '9 Städte' zu einheitlichem und selbständigen Vorgehen zusammenzufassen, ein Versuch, der, wie sich zeigen wird, scheiterte. ... Es fehlte ihnen der Wille zur Initiative, dazu kam eine gewisse Angst der einzelnen Stadtregierungen, die schließlich befürchten mußten, daß ihnen gleichzeitig mit der Auflehnung gegen die oberste Landesgewalt die vereinigten Untertanen und Bauern das Regiment in der eigenen Stadt entziehen würden." (Norbert Höbelheinrich, Die Neun-Städte, S. 53/54)
In dieser Konstellation versuchte TauberBischofsheim lange, zu taktieren. TauberBischofsheim hatte dann nur noch die Wahl, zu welchem Haufen es sich verpflichten wollte: "Ebenso unbeugsam wie gegen die Regierung waren sie auch gegen die von Tauberbischofsheim. Man stellte sie vor die Entscheidung, entweder freundliche Aufnahme im Bauernlager oder weiteres Beharren auf Seiten des Erzbischofes, was, wie klar gesagt wird, gleichbedeutend mit gewaltsamen Ueberzug sei. Man läßt der Stadt allerdings noch die Wahl, zu welchem Haufen sie stoßen will. 'Darumb wolt ire zu unserm hawfen, wollen wir euch fruntlich annemen, alle bruderliche trewe erzeygen. Wo ire aber ewr gelegenheyt halb lieber gein Mergentheim zu dem selben hawfen ziehen wolt, soll zu ewrm willen steen, daselbst werdet ire wie bei uns auch brunderlich und freuntlichen uffgenomen und gehalten, dan es ist alle ein gleiche sach und hilf.' Es tritt also ganz deutlich hervor, wie die beiden Haufen ein starkes Bewußtsein eint, an der gleichen Sache zu arbeiten. Dieses Gefühl der Zusammengehörigkeit und der Zusammenarbeit wird uns noch öfter begegnen, eine Tatsache, die in manchen Darstellungen abgestritten wird. Eine starke Absonderung der beiden Heere erfolgte erst später, hervorgerufen durch den Streit über die Zugehörigkeit der '9 Städte' und die hartnäckige Forderung des Tauberhaufens auf Durchsetzung seines Programms." (Norbert Höbelheinrich, Die Neun-Städte, S. 61)
Der Übertritt TauberBischofsheims wurde durch die Flucht der kurmainzischen Beamten erleichtert. Marschall, Amtmann und Keller, Knechte und Gesinde flohen. Am 14. und 15. April verhandelt Contz Bayr, Veter Hans und weitere acht Bauern in Tauberbischofsheim. Kurz darauf setzt die Revolutionierung der Stadt von außen und innen ein. Aus der eigenen Zent, aus den umliegenden Dörfern zogen Bauern in die Stadt und die Bischofsheimer Häcker gesellten sich zu ihnen: "lagen der gemeyne sovil in oren, das sie von tag zu tag ye lenger, ye uffruriger und wegiger warden, das also ganz keines pleibens oder haltens bei inen ware oder sein wolt. Wes inen aber ingesagt, ist wol zu vermutten." Der Sturm der Burg Oberlauda hat wohl den inneren Druck erhöht.
Der Rat der Stadt legte einen dialektischen Plan vor: "Man mußte einen Weg finden, der den eigenen Leuten eine Mitwirkung an der Erhebung gestattete, sie aber andererseits von einer allzu engen Verbindung mit den übrigen Aufständischen an der Tauber, von denen man Beschädigung und Plünderung fürchtete, abhielt. Beide Bedingungen glaubte man in dem Plan vereint zu sehen, der nun den Führern des fränk. Haufens in Mergentheim vorgelegt wurde. Man schlug diesen Männern vor: Der fränkische Haufen soll sich erbieten, seinen Weg in das Frankenland oder sonst wohin zu nehmen. Dafür wolle sich Tauberbischofsheim verpflichten, zusammen mit den '9 Städten' einen besonderen Haufen zu bilden, um dann zu versuchen, das Erzbistum Mainz und ebenso die Grafschaft Wertheim dahin zu bringen, 'das ire gnaden sich uff ein reformacion auch begeben solten.' Tatsächlich wurde dieser bedeutsame Vorschlag in Mergentheim von den Führern der Franken angenommen. Wir wissen es von einem seiner engsten Mitarbeiter, daß Florian Geyer es war, der die Verhandlungen führte. Denn am Sonntag Cantate, dem 14. Mai, erklärte der Schultheiß von Ochsenfurt vor Bürgermeistern, Rat und Ausschuß Rothenburgs im Beisein Florian Geyers auf eine Anfrage hin u. a., daß sich Bischofsheim samt den '9 Städten' im Stift Mainz zuerst zu dem fränk. Haufen verbrüdert hätten. Er fährt dann nach einigen Sätzen fort: 'dann er, der Florian Geyer, hett inen die aidspflicht selbs geben, wie und wes ir bruderschaft innen hielte.' ... In Mergentheim verbrüderte sich nur Tbhm. mit den Bauern und übernahm dabei die Verpflichtung, die übrigen Bundesmitglieder aufzumahnen und mit ihnen einen eigenen Haufen zu bilden, der sich nannte: 'die christliche versammlung der neun stet'." (Norbert Höbelheinrich, Die Neun-Städte, S. 61)
Die von TauberBischofsheim beabsichtigte Gründung eines eigenen Haufens liegt durchaus in der historischen Fluchtlinie der proto-bürgerlichen Politik im Oberstift Mainz. Mit einem eigenen Haufen konnte man im kurmainzischen Gebiet eigene Politiken betreiben. Die weitere Verpflichtung TauberBischofsheims, die Grafschaft Wertheim auf die Seite des Aufstandes zu bringen, ermöglichte dem Taubertaler Haufen den Zug in den Würzburger Oberstift:
"Mit der Beteiligung Tbhm's schloß sich die Lücke, die bisher am mittleren Taubertal noch bestanden hatte. Ja, noch mehr! Man hatte jetzt einen Bundesgenossen, der nicht nur mit passivem Wohlwollen zusah, sondern die tatkräftige Anwerbung und Ueberwachung des Mainzer Oberstiftes und vor allem der Grafschaft Wertheim übernahm. Jetzt bestand dort oben ein wachender und tätiger Mittelpunkt für das gesamte Taubergebiet, dessen Vorhandensein es nun den Massen ermöglicht, ihren Weg in das Würzburgische über Röttingen und Aub nach Ochsenfurt zu nehmen. Gerade dieser plötzliche Aufbruch nach Osten wurde bisher von der Forschung einfach als eine unmotivierte Tatsache hingenommen. Sie hat jetzt, glaube ich, eine einleuchtende Erklärung gefunden." (Norbert Höbelheinrich, Die Neun-Städte, S. 66)
Der Vertrag mit dem Taubertaler Haufen wird von der versammelten Einwohnerschaft auf dem Marktplatz, real und symbolisch mit dem auf die Seite des Aufstandes Treten für gut geheißen. Hauptleute werden gewählt, die nun die Führung der militärischen Fähnlein übernehmen. Der Rat der Stadt bleibt trotzdem im Amt.
Die militärische Führung der Tauberbischofsheimer Fähnlein tritt zukünftig besonders radikal auf. Der Hauptmann Alexius beispielsweise befiehlt den Sturm auf die Marienfestung. Diese Radikalität erklärt sich wohl aus der Zusammensetzung der TauberBischofsheimer Fähnlein aus Häckern, die von den Häckern aus Königheim, Schweinberg, Hardheim und den Amtsdörfern der Zent und der Stadt Bischofsheim und Külsheim gestellt werden. "Nach dem Zustandekommen des Vertrages hatte der Rat die Gemeinde zusammenläuten lassen, um ihnen das Ergebnis von Mergentheim zu verkündigen und folgende Erklärung abzugeben: Die Verbrüderung mit den Bauern wäre auf ihr aller ernstliches Begehren und Willen geschehen, unter Abwägung der schon genannten Ursachen. Damit nun in Zukunft, 'wo es ubel gerieht, nit ein iglicher understunde, den kopff daruß zu ziehen und einer uff den andern zu schieben oder sagen wolt, er were verfuret worden oder solichs one sein wissen und willen gescheen, und sein wille oder meynung gar nit darbei gewest' etc., darum solle nun jeder einzelne seinen Willen offen bekennen. Zu diesem Zwecke wurde eine Abstimmung in der Form veranstaltet, daß diejenigen, die bei dem Statthalter verharren wollten, auf ihrem Platze stehen bleiben, daß aber zur Seite treten sollte, 'welicher hierbei, wie bei dem hawffen gehandelt und erlangt were, pleiben wolt.' Die Entscheidung wurde auf Mehrheitsbeschluß gestellt, unangesehen aller schon stattgehabten Handlung und Zusage. 'Da traten sie alle eynhelliglichen uff die seiten!' Man schwört einander, 'die sache für ein gleiche gemeyne sach zu halten und einem als vil gelten als dem andern, und keiner von dem andern weichen oder sich auch keiner uff den andern entschuldigen.' Mit auffallender Eile wurde danach auf Vorschlag des Rates sofort zur Wahl von Hauptleuten geschritten, denen ein jeder Gehorsam geloben und schwören mußte. Darauf wurden sofort diejenigen ausgelost, die 'in die reyß ziehen' sollten. Die Wahl brachte die Ernennung von sieben Hauptleuten, unter denen ein gewisser Alexius zum obersten Feldhauptmann gemacht wurde." (Norbert Höbelheinreich, Die Neun-Städte, S. 66ff.)
Ein weiterer Schritt TauberBischofsheims ist es, die Dörfer und Ämter der Umgebung anzuschreiben. Der Süden der Grafschaft Wertheim mitsamt einigen Kleinadeligen ist schnell gewonnen. Weniger erfolgreich war der Versuch, die übrigen der Neun-Städte (außer Külsheim) zur Bildung eines eigenen Haufens aufzufordern. Noch waren Buchen, Walldürn, Miltenberg, Amorbach und die weiter weg gelegenen Städte Heppenheim, Seligenstadt, Aschaffenburg nicht direkt vom Bauernhaufen bedroht und warteten noch den Lauf der Dinge ab.
Leider sind die Briefe, die Tauberbischofsheim versandte, nicht mehr erhalten mit der Ausnahme eines Briefes an Miltenberg, indem TauberBischofsheim die Vorzüge der Bildung eines eigenen Haufens im Oberstift Mainz durch die Neun-Städte darlegte: "In ausführlichen Worten werden dann die Vorteile herausgestellt, die die Bildung eines Sonderhaufens, bestehend aus den '9 Städten' und ihren Zenten, für das gesamte Mainzer Oberstift haben müßte. Vor allem würde dadurch das Vermögen der Landesherrschaft gerettet, so argumentierte man, denn was die fremden großen Haufen gewinnen würden, das werde unter die einzelnen Abteilungen verteilt, 'dieweyl allerley volcks von vilerley herschafften beyeinander seindt.' ... Letztes Ziel aller Bemühung sei die Aufrichtung der evangelischen Reformation." (Norbert Höbelheinrich, Die Neun-Städte, S. 69)
Da allerdings die anderen Neun-Städte nicht wie gehofft auf die Seite TauberBischofsheims übergingen, blieb der Versuch der Bildung eines eigenen Haufens stecken und ohne militärische Macht. Deshalb konnte die zweite Verpflichtung TauberBischofsheims, die Grafschaft Wertheim zum Übertritt zu bewegen, nicht gelingen. Der Graf von Wertheim verhandelte, taktierte und versuchte Zeit zu gewinnen.
Erst der Zumarsch des Odenwald-Neckartaler Haufens in Richtung seines Territoriums zwang ihn zum Anschluß: "Es ist daran festzuhalten, daß erst nach dem 22. April eine aktive Betätigung Tbhm's einsetzt. Vorher hatte der Aufstand in der Grafschaft Wertheim schon lange begonnen. Vor allem im Süden hatten sich Unruheherde gebildet, die im Anfang als Haufen zu Hardheim und Königheim urkundlich belegt sind. Als erstes verpflichtete sich auf Ansuchen der Tauberbischofsheimer das Dorf Königheim zu dem neu zu bildenden Haufen der '9 Städte'." (Norbert Höbelheinrich, Die Neun-Städte, S. 70ff.) TauberBischofsheim gelang nur der Anschluß der südlichen Orte der Wertheimer Grafschaft.
Ende Mai wird das Taubertal zum Brennpunkt des Geschehens, als die bündische Heeresmacht auf Tauber- und Mainfranken vorrückt. Die Städte, Ämter und Dörfer Tauber-Frankens mobilisierten ihre militärischen Mannschaften und ließen sie zum zurückströmenden Odenwald-Neckartaler Haufen stoßen:
"Gnad und frid in Christo. unsern christlichen lieben brudern und hauptman zu Lauden, Hansen Senglein, entbieten wir, die verordneten hauptleut und rethe itzung zu Haidingsveld im läger, zu wissen, das uns wahrhaftig warnung zukomen, wie der Swebisch bund mit hörescraft uf Weinsperg zuziehe, in willen, uns abbruch zu thun. demnach uns aus notturft geburet, allenthalben ufzumane, und bevelhen euch hirzu ganz ernstlich, das ir zu Konigshoven und allenthalb im Taubertal bevelhe thut, das sie sich in gutter rustung enthalten und, sobalt sie widerumb schriftlich oder muntlich ufgemant werden, das sie on verzug an die ort und end, dahin sie gewisen werden, zuziehen, unser und ir leyb, leben, ere und gut helfen retten. datum uf sambstag nach Cantate [Mai 20, 1525] mit unserm gewonlichen secret besigelt." (Lorenz Fries, Geschichte des Bauernkrieges in Ostfranken 1, S.291f.)
Am 3. Juni marschierte ein Teil der bündischen Truppe in TauberBischofsheim ein: "Die Mainzische Stadt Tauberbischofsheim wurde ebenfalls am Pfingstsonntag von einer Abteilung der Bundestruppen unter Frowin von Hutten wieder eingenommen, und es wurden "vil zu Bischoffsen und andern fleckhen enthaupt". Der Pfarrer Scriptoris, der von Anfang des Aufruhrs an auf der Seite der Bauern gestanden war, entging dem Schicksale seines Laudaer Amtsbruders nur dadurch, daß er noch rechtzeitig die Stadt verließ." (Karl Hofmann, Der Bauernaufstand im Badischen Bauland und Taubergrund, S. 64ff.)
Am 10. Juni zogen die kurmainzischen Truppen unter Statthalter Wilhelm und Frowien von Hutten in Tauberbischofsheim und Külsheim ein, um deren Unterwerfung entgegenzunehmen: "Zunächst wurden die Schatzungsgelder festgesetzt und die 12 Haupträdelsführer hingerichtet, worauf am nächsten Tag, am 13. Juni, Bürgermeister, Rat und ganze Gemeinde von Bischofsheim und das ihm zugehörige Gamburg die Unterwerfungsurkunde unterzeichnen mußten. Nach Anerkennung der von ihnen begangenen Vergehen mußte die Bürgerschaft ihre Unterschrift unter 13 Artikel setzen, die zunächst bedingungslosen Gehorsam gegen den Erzbischof und Statthalter forderten und sie verpflichteten, die gewöhnlichen drei Artikel einzuhalten, die dem Domkapitel als dem Erbherrn zu leisten waren.
Die Stadt mußte versprechen, sich gegen den Landesherrn niemals mehr zu empören, und allen herkömmlichen Leistungen wie bisher nachzukommen. Jeglicher Vertrag mit dem "hellen Haufen" wurde für null und nichtig erklärt. Alle Einwohner mußten schwören, niemals irgendwelche Bündnisse abzuschließen und Versammlungen abzuhalten. Jeder Waffenfähige mußte die Waffen ausliefern und durfte sie nur mit Genehmigung der Regierung wieder tragen.
Die Stadt verlor alle Privilegien, Gnaden und Freiheiten. Alle diesbezüglichen Urkunden mußten ausgeliefert werden. Alle Zunft-Bruderschafts-Viertelversammlungen in Stadt oder Dorf wurden der Genehmigung durch den Erzbischof oder seinem Amtmann unterstellt. Alle Flüchtigen aus der Stadt sollten angezeigt werden, ihr Hab und Gut genau aufgezeichnet werden. Über ihr Eigentum verfügte nun der Erzbischof und Landesherr. Alle Heimkehrenden sollten verhaftet, nicht in ihre Wohnungen gelassen werden, dem Amtmann oder Landesherrn sollten sie überantwortet werden. Die Stadt mußte sich verpflichten, wie bisher alle Zehntabgaben, Zölle, Zinsen, Renten, Gülten, Gefälle und sonstigen Dienste zu leisten.
Die beschädigten Güter mußten zurück erstattet werden, allen Geschädigten war Schadenersatz zu leisten. Wein, Feldfrüchte und sonst alles, was genommen oder verwüstet war, sollte ersetzt werden. ... Das Mainzer Oberstift wurde fast zum Stand eines Regierungsbezirks degradiert. Durch die Aufhebung des '9-Städte-Bundes' büßte die Landschaft alle bisher erworbenen und erkämpften ständischen Rechte ein.
Zudem wurden Bürgermeisteramt und Rat der Stadt Bischofsheim, deren frühes Aufkommen innerhalb der '9 Städte' hervorgehoben wurde, in ihrer alten Form beseitigt. An die Stelle der beiden Bürgermeister traten nur dem Erzbischof und seinen Beamten verpflichtete Regentmeister oder Rentmeister. Auch der Stadtschultheiß tauchte wieder auf. Den Rat bildeten zwölf aus der Gemeinde genommene und vom Erzbischof oder seinem Amtmann bestätigte Bürger, die nach Belieben ein- und absetzbar waren." (Tauberbischofsheimer Stadtchronik)
"Bericht der von Bischoffsheim irer handelung der bawrschafft"
Der Bericht der (Tauber)Bischofsheimer zu ihren Handlungen gegenüber den Bauernhaufen schwankt zwischen ich und wir, mein und unser, Singular und Plural. Als Handlungsbericht, als Rechtfertigung des Bischofsheimer Aichhorn geschrieben, als Erklärung der Stadt Bischofsheim. Schon im Namen, im Titel deutet er eine Polarität an, eine Spannung, ein Verhältnis zwischen unterschiedlichen Kräften, Positionen. Die Stadt Bischofsheim und die beiden Bauernhaufen, ebenso das Erzstift Mainz und die bäuerliche Reformation, die in allgemeiner Revolution umzuschlagen droht. Eine Entwicklung, die von außen kommend, alles mitzureißen droht. Einer Bewegung, der die Stadt Bischofsheim, die sie Lenkenden, von der Mainzer Herrschaft in Stich gelassen, von außen und zunehmend von innen die Verhältnisse zum Tanzen bringend, eine eigene Politik versucht entgegen zu stellen, um einigermaßen selbstständig bleiben zu können, nicht von der sich zunehmend revolutionierenden Entwicklung überrannt zu werden.
Der Bericht wurde nach Ende des Bauernkrieges geschrieben, also unter dem Druck, dass nun Mainz wieder die Herrschaft hergestellt hat. Es geht für Bürgermeister Aichhorn also auch um seinen Kopf, der bei den bisher erfolgten Hinrichtungen durchaus erstaunlich am Körper verblieb. Und das, obwohl Aichhorn im Verhalten von Bischofsheim eine wesentliche Rolle einnahm, wenn auch eine eher konservative. Aber sein Statement zur Notwendigkeit einer Reformation ist eindeutig. Er betont es sogar in diesem Bericht, dass eine Reformation weiterhin notwendig ist. Aichhorn wird in der Matthias Grünewald Forschung von einigen Autoren statt Virnkorn für den Auftraggeber der beiden Tafelbilder für die Bischofsheimer Stadtkirche gehalten. Schließlich steckt in den beiden Bildern, 1523 gemalt, ein auslesbares reformatorisches Programm, eine deutliche Kritik an den religiösen Zuständen, am Papsttum, an der katholischen Kirche. Andreas Aichhorn stellt vielfach die äußeren Beweggründe dar, also den Heranmarsch der Bauernhaufen, deren Briefe und Forderungen an die Stadt Bischofsheim, die Aufstandsbewegung in der Zent Bischofsheim, in den Nachbarorten. Er weist auch auf das Versagen der mainzischen Amtspersonen hin, die durch heimliche Flucht aus Bischofsheim, die Stadt ohne deren amtliche Führung zurückließ. Aber er zeichnet auch die inneren Beweggründe nach, sich der Sache der Bauernhaufen anzuschließen. Hier kontrastiert er seine eigene Politik, im Bereich der Neun-Städte aktiv zu werden, um eigene vorsichtige konservative Schritte unternehmen zu können (auch im Wohle des Erzstiftes) mit der inneren Radikalisierung Bischofsheims, von Teilen der Bewohner, woraus Druck auf ihn entstand. Er kämpfte also einen Mehrfrontenkrieg. Bischofsheim sollte eine Reformation noch bekommen. 1527. Zynisch als „Stat Reformation“ genannt, fern der gewünschten evangelischen Reformation. Der Landschaftspolitik der Neun-Städte wurde ein Ende gesetzt, es wurde von nun in die Selbständigkeit Bischofsheim kräftig hinein regiert von Mainz, vom Amtmann, vom Keller und Schultheiß. Der inneren Modernisierung des Erzstiftes, der Einflußnahme der Städte, des Bürgertums, war damit ein Ende gesetzt. Der Erzstift und das Domkapitel hatten ein ausbeuterisches Verhältnis zu Bischofsheim: Kassierten die Steuern am Weinreichtum, nahmen den Weinzehnt, erhoben die Geleitgelder. Die Geleitstraßen verkamen, insbesondere die wichtige Geleitstraße Nürnberg – Frankfurt im Bereich des Bischofsheimer Amtes, Straßenreparaturen blieben aus, Wälder wurden rücksichtslos gerodet.
Die Bischofsheimer verteidigen sich mit dem Hinweis, sie hätten zunächst, bei Annäherung der beiden Bauernhaufen, in Absprache mit den kurmainzischen Amtspersonen gehandelt und dabei auch immer Kurmainz informiert über ihre Schritte, ihre Briefe an die Bauernhaufen. Die Bischofsheimer argumentieren, dass sie auf den Bauernhaufen - dem Odenwälder - einwirken wollten, dass dieser nicht in das Erzstift vordringe, damit die Machtstruktur bedrohe und gleichzeitig die Bewohnerschaft zu den Aufständischen zu bringen. Die Odenwälder antworten klar und eindeutig revolutionär: " Wir wollen Herr sein." Also selbst regieren, die Machtstrukturen im Erzstift aufheben und durch neue ersetzen. Es wird vom Bauernhaufen nicht mehr von einem "Gnädigen Herrn" gesprochen, sondern von einem ungnädigen. Es zeigt sich eine verschärftere Handlung des Bauernhaufens. Er setzt weniger auf Verhandlungen. Bischofsheim wird vor die Nase gehalten, wenn es nicht zum Bauernhaufen kommen werde, werde dieser kommen. Bischofsheim muß sich nun also entscheiden, auf welcher Seite es stehen will. Gleichzeitig steht der Taubertaler Haufen in der Nähe der Stadt. Die Kurmainzischen Amtsleute, ihr Dienstpersonal flieht. Die Burg in Oberlauda brennt. Für die Bischofsheimer ein klares Zeichen, dass nun auch ihre Stadt von Gewalt bedroht werden kann. Es war dem Bischofsheimer Bürgermeister zudem klar, dass der Schwäbische Bund mit seinem Heer nicht in nächster Zeit zu Hilfe eilen würde. Nicht nur die beiden Bauernhaufen forcierten den Druck auf Bischofsheim, sondern aus der Umgebung kamen immer mehr Personen in die Stadt und verbreiteten die Stimmung, vom Bischof abzufallen. In der Gemeinde selbst gährte es, ein Teil der Bischofsheimer wollte den sofortigen Anschluss an die Bauernhaufen.
Aichhorn betont zur Verteidigung, dass der nun folgende Vorschlag, einen eigenen Haufen der 9-Städte bilden zu wollen, auch dazu diente, das Gebiet des Erzstiftes zu schützen vor Plünderungen. Ziel des Haufens der 9-Städte sei es gewesen, eine christliche Reformation durchzuführen, nicht aber die Machtstrukturen des Erzstiftes anzugreifen. Hier ist Aichhorn sehr geschickt in seinen Formulierungen. Zudem würde durch die Bildung eines eigenen Haufens die beiden Haufen aus dem Erzstift herausgehalten. Bischofsheim versuchte also das Beste aus der schwierigen Situation zu machen. Um damit gegenüber dem Bischof zu punkten, dass Schaden vom Erzstift durch die Bischofsheimer Maßnahmen versucht wurde abzuhalten. Aichhorn beton, dass die Bischofsheimer in der Zeit ihres Abfalls, niemanden angegriffen hätten, nie Gebäude beschädigt hätten. Dabei verschweigt er allerdings, dass ein Teil der aufständischen Bischofsheimer, die unter Alexius nach Würzburg gezogen waren, beim Sturm auf die Festung besonders radikal aufgetreten sind. Das war zwar gegen einen anderen Bischof gerichtet, wäre aber schwer in der Verteidigungsstrategie Aichhorns einbaubar gewesen. Blieb deshalb ausgespart, da die Zielrichtung des Berichtes auch eindeutig auf den Mainzer Bischof zielt.
Aichhorns Bericht muß Wirkung gezeigt haben. Er blieb in führender Position in Bischofsheim nach Ende des Bauernkrieges. Er mußte allerdings auch die von Mainz vorgelegte Stat Reformation für die Bürgerschaft unterzeichnen, die das Ende aller seiner Bemühungen um mehr bürgerliche Selbstverwaltung und Mitsprache im Erzstift bedeutete.
Wer waren in Bischofsheim die Treiber der "evangelischen Reformation"? Leider haben wir hier zuwenige Angaben. Wir kennen nicht die Namen der 12 Hingerichteten. Für Kitzingen gibt es dazu interessante Untersuchungen über die Vermögensstrukturen zurzeit des Bauernkrieges innerhalb der Stadt bzw. Vorstadt. Zudem sind die Namen von 60 Einwohnern bekannt, denen nach dem Bauernkrieg ein Auge ausgestochen wurde. "Bildet man aus der Bürgerschaft die üblichen drei, an den Vermögen orientierten Gruppen Oberschicht, Mittelschicht und Unterschicht, dann lassen sich 20 Prozent der Sympathisanten der Oberschicht, etwas über 50 Prozent der Mittelschicht und 25 Prozent der Unterschicht zurechnen. Das entspricht ziemlich genau den Relationen in der Gesamtbevölkerung und erlaubt den Schluss, dass in Kitzingen weder die Armen noch bestimmte Berufe eine besondere Neigung zeigten, mit den Bauern Revolution zu machen, sondern soziologisch gesehen alle." (Peter Blickle: Der Bauernjörg, Seite 242/243) Zu vermuten ist, dass aufgrund einer ähnlichen ökonomischen Struktur mit vorherrschendem Weinbau sich dieses Verhalten in der Einwohnerschaft der Taubertäler Städte wiederspiegelt.
Bericht der von Bischoffsheim irer handelung der bawrschafft.
1.
Erstlichs sindt die von Bischoffsheym durch beyde hawffen, den frenckischen, auch des Neckertals und Odenwalds erfordert, welichs alles die von Bischoffsheym unserm gn. Hern, dem statthalter, angezeygt und umb rathe und hilff gebetten haben.
2.
Nachfolgends ein instruction einer antwort mit rathe und wissen des marschalcks, ambtmans und kellers begriffen und gestelt, dieselben beyden hawffen zugeschickt, der zuversicht, sie sollten sich darmit settigen und abweisen lassen. Aber es warde durch den Odenweldischen hawffen ein abschlegige antwort, also lawtende:
3.
Lieben gutten frundt! Wir haben auß ewr ubergeben instruction vermerckt, wie ire gegen ewrm hern gehandelt, auch wes er sich gegen euch erpotten hat. Wollen euch daruff nit bergen, das gemelter ewr her gegen uns auch gehandelt und sich erpotten hat, uns ein gnediger herr zu sein. Wir wollen aber in solicher gestalt inen fur keinen hern halten, sondern fur unsern ungenedigen hern haben. Und ist unser entlich furnemens und meynung, alle seine flecken, dhure, schloß und riegel offen zu haben, alle seine schetze zu sehen und wissen, und wir wollen hern sein. Darumb wolt ire zu unserm hawffen, wollen wir euch fruntlich annehmen, alle bruderliche trewe erzeygen, wo ire aber ewr gelegenheyt halb lieber gein Mergetheim zu dem selben hawffen ziehen wolt, soll zu ewrm willen steen, daselbst werdet ire wie bei uns auch bruderlich und fruntlichen uffgenommen und gehalten, dan es ist alles ein gleiche sach und hilff; wo ire aber bei ewrm hern pleiben wolt und vermeynt, das er euch behalten moge, soll auch zu ewrm willen stehen. Darumb wiste, wo ire nit komen, das aber wir komen werden, doch wollen wir euch noch zur zeit ungetroet haben, aber vil besser were euch, ire hefftet ewr pferdt an ein anderen baren, dan das andere ire pferdt an ewre hefften sollten.
4.
Weliche antwort die von Bischoffsh. unserm gn. hern, dem statthalter, furgetragen und daruff gebetten haben, das sein gnade sich in die sachen schicken und wege gegen inen suchen wolt, darmit sie und andere arme underthanen unverderbt plieben; hetten sich auch versehen, es solt gescheen sein und sonderlichen, dieweil nachfolgends der Odenweldischs hawff unserm gn. hern, dem statthalter, sagen lisse durch den schultheysen zu Buchen, wo sein gnad sich mit inen nit vertruge, eher sie von Gundeltzheym zugen, so wolten sie den nechsten uber sein gnade in den erzstiefft Meinz ziehen.
5.
Der gleichen hat sich der frenkischs hawff auch nit daran benugen lassen und furters herab uff Bischoffsh. getrungen.
6.
Und als sie sich also herab genehert, haben sich marschalck, ambtman, keller und alles ander hoffgesynde und ambt knecht, so zu Bischoffsh. gelegen, bei nacht auß Bischoffsheym gethan, uß dem gefolgt ein grosser schreck und forcht in dem gemeyn mann und gesagt, diewyl dise nit getrawen zu pleiben, so wissen sie one zwyfel meher dan wir, wes sollen wir dan thun?
7.
Darnach als der bemelt hawff fur Lawden geruckt, das schlosse daselbst vergewaltigt und außbrandt, haben sie die von Bischoffsheym abermals erfordert, daruff die von Bischoffsh. uff den Charfrytag (14. April) widerumb auffs aller best und fuglichst sie gemocht mit inen gehandlt, das sie abermals gegen inen stillgestanden sindt. Doch han die von Bischoffsh. inen zusagen mussen, wollten sie anderst vor inen zufrieden pleiben, wider sie nichts zu thun oder zu handeln weder in worten noch wercken, auch kein menschen zu rosse oder zu fusse wider sie nit einzulassen, dan wo das beschee, solten sie wissen, das sie gleichermaßen wie mit denen von Oberlawden gegen inen handeln wolten.
8.
Uß dem gefolgt, das die von Bischoffshm. irer zusage halb, auch auß forcht des hawffen die ihenigen, so unser gn. h., der stathalter, gein Bischoffsheym geschickt, nemlich Cristoffeln von Hattstein und meister Jappen, den buchsenmeister, nit haben dorffen einlassen, ußgescheyden den keller und zentgrafen, sie weren anderst, sobaldt der hawff das erfaren, mit dem ernst uberfallen und angezeychter massen erwurgt und verderbt worden, inmassen inen dan uffgelegt und getroet war.
9.
Und nachdem sie, wie vorgemelt, uff den Charfrytag dem hawffen zu Lawden ein abschlegige antwort gaben, kamen doch nichts desto weniger teglichs one underlaß frembde auß den umbliegenden flecken Gruntzfelt, Lawden, Mergetheim und aus den dorffern allenthalben in der zent, die zu den hawffen gezogen waren, lagen der gemeynde sovil in oren, das sie von tag zu tag ye lenger ye uffruriger und wegiger warden, das also ganz keins pleibens oder haltens meher bei inen ware oder sein wolt, ws inen aber ingesagt, ist wol zu vermutten.
10.
Nun wiewol sich die von Bischoffshm. diser irer zusage hielten, in meynung, hier durch vor inen frieden zu haben, so hetten sich doch nichts desto weniger die hawffen entschlossen, (als uns dan das glawblich furkome) das der frenckischs hawff uff Bischofsheim und furters uff graff Jorgen von Wertheim ziehen solt, so wolt der Neckerhawff uff den Odenwaldt ziehen und furters den stiefft hynab, derhalb der gemeyn manne in sorgen und schrecken vielen, kein ruhe hette noch haben wolt, sie weren dan zu inen in sicherheyt bracht; dan man sehe offentlich, das kein rettung noch widerstand nyergent were, und sonderlichen dieweil diser frenckischs hawff nun ein lange zeit zwuschen funff fursten gelegen und von inen allen oder ettlichen in sonderheyt kein widerstand gescheen were. So kont inen der bundt also ylends auch nit zu hilff komen, sie zu erretten, weren da oben mit den Swarzweldern behafft und verhyndert, und sovil mit inen zu schaffen, das sie inen itzo nit zu hilff konten komen; dazu so hett er (der bund) des vergangen jars meinen gn. hern die drei fursten uberziehen und uber alles uberflussig recht erpiten umb 25 mille gulden schatzen lassen; darumb sagten sie, wo ein rathe sampt den beisitzern nit hirtzu thetten und sich alsbaldt zu inen verbruderten und vor schaden weren, so wollten aber sie dasselb thun und sich alsbaldt zu inen verbrudern, dan sie gedechten unverderbt und unerwurgt zu sein und zu pleiben. Dann diß volck kriegt nit wie die fursten, sie wollten lieber zwen fursten vor inen liegen haben und sich gegen inen wheren, dan ob sie sich zum allerbesten wherten und sich schon ire nit erhalten mochten, so sie sich dan begeben, wurden sie dannocht zu gnaden angenommen und irer gegen where halb nichts desto erger gehalten, das bei disem volck nit were; dan were sich gegen inen nit guttlich begebe und zu where stelte, der wurde darnach, ob er sich schon gern ergeben wolt, nit begnadet, sondern alles erwurgt und verderbt, wie dan zu Oberlawden und Weynßpergk geschehen.
11.
Die in den gemeynde hetten sich auch zusamen rottirt und verbunden, das es sein mußte. Es wurden auch vil ungeschickter wort under inen gehort und vermerckt, derglychen meynung: man hette vil meher rath haltens, dan die von Augßpurgk und Nurmbergk, und wan sie lang vil raths hielten, so wurden sie doch nit eraten mogen, wes sie im synne hetten oder thun wurden.
12.
Diewyl nu kein ruhe im gemeynen man, auch vor ang(efurt), das kein nachlassen von hawffen war, dan sie gute kasten und geschutze wußten, an der inen gelegen, darumb so wollten sie sonderlichen von Bischoffsheim nit setzen; derhalb so wardt hir in bedacht wo die hawffen gein Bischoffsheim und hynnfurt in ertzstiefft Meinz komen, das sie alle kasten in den flecken und clostern leren, ufwenden und sunst alles verwusten, verderben und mergklichen großen schaden fugen wurden, daruß dan ein tewrung folgen und das volck keinen trost haben wurde, so es sonst bei solichen kasten funden sich dero zu trosten hette; darumb achten sie fur gut, wege zu suchen, das sie aus dem stiefft gewiesen wurden, und warde für das beaste geacht und bedacht, zu inen zu schicken, sich gen inen zu erbitten, sie solten iren wegk inß Franckenlandt oder anderß hyn nehmen, so verstehen wir uns gentzlich, wir wollten sampt den newn stetten einen besonderen hawffen machen und unser herschafft, dergleichen graff Jorgen von Wertheim wol dahyn vermogen und bringen, das ire gnaden sich uff ein reformation auch begeben solten, so vermochten sie die zeit ein bessern rathe schicken.
13.
Zum andern so ist eins erbarn raths gemute und meynung nye anderst gewest und wyters gestanden, einen eygen hawffen zu furen, dan das heilig wort gotts und ein cristlich reformation helffen uffrichten und handthaben und sich selbst, den stiefft und uns alle bemelter massen vor schaden und unrathe, sovil inen moglich, zu beschirmen etc. Derhalb so warde beschlossen, zum hawffen zu schicken, solichs bei inen anzubringen und zu erlangen, das sie uns solichs nachgeben und nit in stiefft, sonder anderßwo zugen.
14.
Hiruff warde zum hawffen geschickt und sie auch hierdurch beredt, das sie uns das nachgaben und zusagten, nit in stiefft zu ziehen; dartzu so wollten sie auch von stunds dem hellen hawffen am Neckertal schreiben, das sie iren wegk auch anderßwohin nemen und nit in stiefft Meinz ziehen sollten, dan bede hawffen weren eins verstands, einer hilff und eynygkeyt; darumb so solten wir uns zu inen uff beiden seitten keins uberzugks noch beschedigung, sonder hilff und beistands versehen etc. sovil uns von noeten und ihres vermogens were; doch uff solichs alles mußten die gesanten von wegen der von Bischoffsheim geloben, dem also nachzukomen.
15.
Und als solichs itzbemelter massen bei dem hawffen erlangt und nachgelassen warde, liesse ein rath einer gemeynde zusamen lewten, inen das eroffnen und verkhunden, darbei auch antzeygen, nachdem solichs ire aller ernstlicher wille, begirde und meynung gewest und auß oberzelten ursachen und im besten bescheen were, und darmit dan nachfolgends, wo es ubel gerieth, nit ein iglicher understunde, den kopff daruß zu ziehen, und einer uff den andern zuschieben oder sagen wolt, er weret verfuret worden oder solich one sein wissen und willen gescheen, und sein wille oder meynung gar nit darbei gewest etc., darumb so sollten sie sich under einander underschiedlichen anzeygen und iglicher sein gemute und willen alda frei offentlich ertzeygen und sehen lassen, also und mit der underschiede, welicher hierbei (wie bei dem hawffen gehandelt und erlangt were) pleiben wolt, der solt uff ein seitten tretten, welicher ab kein willen hirtzu gehapt oder noch hette, der solt stehen pleiben und solt iderman nochmals sein freien willen haben und nyemands hiertzu getrungen sein; und wes der mererteyl thet und fur das nutzte, beste und geselligst anneme, darbei solt es nochmals pleiben, unangesehen aller ergangenen handelung und zusage. Da tratten sie alle eynhelliglichen uff die seitten. Sagten auch alle sampt ein ander eynhelliglichen zu, mit treuwen eins eyds statt, das diese handelung und sach ein gleiche gemeyne sach were und sein solt, mit allem thun und lassen und einem als vil gelten als dem andern und keiner von dem andern weichen oder sich auch keiner uff den andern entschuldigen.
16.
Da sie nun alle also eynmutig waren und hiebei pleiben wolten, warde inen angezeygt, das nu zu solicher sachen und furnemen hawptlewt gehorten. Dieselben zu welen und inen zu geloben und sweren, gehorsam zu sein, deßglychen auch zu loesen, were in der reyß ziehen solt, das sich in iglicher darnach rusten und schicken mocht. Das also geschahe, und waren sieben hawtman erwelt und under inen Alexius zu oberstem veldhawptman.
17.
Und warde einhelliglichen von der gemeynde den hawptlewten, burgermeistern und rathe bevolhen, wes nu zur sachen gehorte und von noten zu thun, das sollten sie zum fleißigsten one alles sewmen ußrichten und versehen, und hir inn ire aller wille und meynung darbei sein; gelobten auch daruff den hawtlewten gehorsam und gewertig zu sein.
18.
Daruff warde meinem gn. hern, dem statthalter, geschrieben und angezeygt, wie sich zu dem hawffen zu uffrichtung des evangeliums und eyner cristlichen reformacion begeben hetten, mit begere, sie dißmals biß uffrichtung einer reformacion irer gelubde ledig zu tzelen.
19.
Wyters so bewarben sich die von Bischofsheym hiruff irer zusage nach gegen den dorffern umb sie gelegen, schrieben auch den newn stett und schickten sich in rustung, sovil zu einem scheyn ihres furnemens und zur sachen gehorte und von notten sein wolt.
20.
Nachfolgends baldt darnach kam den von Bischoffsheim fure, wie mein gnediger herr, der statthalter, zu Miltenbergk gewichen und gein Aschaffenburgk komen were und sich daselbst auch erhaben und wyter hynder sich thun wolt. Derhalb die von Aschaffenburgk sich erhaben hetten, sein f. gn. bei inen zu behalten und nit auß dem stiefft komen zu lassen, und were derhalb eine groß entporung etc. Da bedachten die von Bischoffshm., sein gnade verstunde villeycht unser furnemen nit obangezeygter gutter meynung, sondern in einer andern und argen meynung, wolt sich villeycht darumb hynder sich auß dem stiefft thun und hilff wider uns suchen, das also sein gnade wider uns underthanen und wir wider sein gnade mit der that unnotturfftiglichen und gleich unwissender weiß gegen eynander wachsen und zu schaden komen mochten. Soliche unrathe und schaden zufurkomen, so were darumb von noten und gut, sein gnade bei uns zu behalten, sich mit uns uff ein reformacion zu vereynigen und zu begeben, und schrieben darumb den von Aschaffenburgk, wie sie solichs landtmans weiß anlangt, wo dem also und hilff bedorfften, wollten sie inen zu hilff komen; solten darumb harthalten und sein gnad nit von inen komen lassen, der zuversicht, sein gnade also helffen bei inen zu behalten, und sovil mit seinen gn. zu handeln und zu erlangen, das sein furstl. Gnad inen ire beswerung erleychtern, sich zu einer christlichen reformation begeben und sie des mit briefen und siegeln versichern solt etc. Durchs solichs hetten sie irer zusage und gelubde gegen dem hawffen genugk gethan und dasselb mit dem mynsten costen und schaden erlangt und zuwegen bracht, daß sie wyters keinen sondern hawffen lenger haben oder furen dorfften, und der hawff destomynder ursach hett oder haben mocht, selbst in stiefft zu ziehen. Und wan sie sich also mit f. gn. gesetzt und vereynigt hette und des mit briff und siegeln versichert weren, alsdan widerumb heymzuziehen und sein gnaden hinfurter nach vermoge der vereynygung und vertrags widerumb gehorsam und gewertig zu sein, inmassen wie hievor. Solicher und ganz keiner arglist oder andern meynung haben sie den von Aschaffenburgk geschrieben und sunst nichts anderst im synne gehapt, ungezwyfelt, wo solichs sein furgangk erreycht hette, der odenweldischs hawff were nit in stiefft gezogen oder komen. Dan der von Bischoffsheim fursatze und meynung nit weitter gestanden oder gewest ist, dan allein, wie vorgemelt, das heylig ewig gots wort und ein gottlich reformation helffen uffrichten und handhaben und sunst in andere wege wider kein oberkeyt zu sein. Darumb sie sich dan begaben und einen eygen hauffen zu furen furhetten und zusagten.
21.
Nach solichem allem, als sich die von Bischoffsheim vorgemelter massen in rustung schickten und bewarben, und dan graff Jorg von Wertheim das vermerckte, schickt sein gnade sich in gegen where und in rustung und ließe sich dermassen an, das die von Kennigkeim, die zu uns geschlagen, alle nacht besorgten, der graff wurde sie verbronnnen, gleichwie die von Hoefelt. Derhalb die von Bischoffsheim inen ettliche dorfflewt, auch burgere auß der statt, ettlich tag zulegten, sie helffen zu beschirmen.
22.
So ließe sich der graff allenthalben mit den seinen auch in rustung, und kamen teglichs seinenthalben warnung, derhalben die von Bischoffshm. sampt den von Kennigkem und allen andern dorffern in stetten sorgen stunden und beschedigung von dem grafe gewartten musten. Darumb die von Bischoffsheym dem hawfen umb ein anzale volcks, auch ein buchsenmeister oder zwen schrieben, dan sie gut geschutze und nyemants geschickts darzu hetten; dan sich die von Bischoffhm. genzlich versahen, sie mußten mit ernst an den grafen; und darmit sie destomynder von ime beschedigt wurden, so gedachten sie Sweymburgk zu erobern, nachdem es inen uber dem haltz lage, und teglichs beschedigung daruß gewarten mußten, der zuversicht, so sie Sweymburgk eroberten, der graff wurde sich desto eher begeben und verbrudern. Schrieben darumb den hawffen auch, wie sie es mit den bergkschlossen halten sollten, dan sie nit wußten, wie die besetzt, verbunden oder wie es sunst darmit gehalten werden solt.
23.
Es suchten auch hiertzwuschen der zeit vil edellewt, umb uns gelegen, an und begerten, mit bruder zu werden, darmit sie ire habe und gut behalten mochten; derhalb dem hawffen auch geschrieben wurde umb bericht, wie der adel angenomen werden solt, dan sie nit eygentlich die ordenung und masse wusten.
24.
Und als man also sorgehalb des grafen das landtvolck zusamenbringen und beyeinander haben mußte, schluge sich der graf in die sach und begabe sich in ettliche tagleistung und gespreche, zu welichen gehalten tagen villerley mittel und wege furgeschlagen, doch nit ganz angenomen und volendet wurden, das also hier zwuschen und mittler zeit das gemeyne volck vom landt und in der stadt also ganz freche, unbescheyden und ungestyme warde, das inen nyemants recht gethan kont, noch auch ein rathe sie nit erstillen mocht. Gaben auch uff keinen burgermeister und hawptman mere, derhalb die burgermeister und ein gantz rathe urlaub forderten und ubergaben allen iren bevelhe, sollten inen ein rathe welen, der ihres gefallens were, wolten sonst wie andere burger in aller gepure gehorsam sein.
25.
Weitters so wuchs mittler zeit ein fast ander gemute in die gemeynde und iren obersten veldthawptman, also das sie uff iren eygen nutze fielen und der vorerzelten meynung, utz was guten ursachen es angefangen were, gantz vergassen, villeycht aus angeben und zuschub der frembden. Derhalb die gemeynde oder vil derselben uff ein meynung fielen, das sie meins gn. hern und andere der hern und edellewt guter under sich teylen wollten, liegends und farends. Daselb zufurkomen, und darmit sie hirinn gestillet wurden, so warde darumb der keller und zentgraff zu gelubden angenomen, deßgleichen seiner gn. gut im schlosse und sonst anderer hern und edellewt gutter zu gemeyner handt genomen, iglichs sonderlichen inventirt und lewt daruber verordent, das zu verwalten und zu verhutten und der hawptlewt bescheydt darin zu gewarten, und dasselb der gemeynde furgehalten und daruff verbotten, meins gn. hern welde, ecker, wissen und garten mussig zu stehen; dan man hett schutzen daruber verordent, und were daruber durch die verordenten schutzen betretten und furbracht wurde, der solt darum gebußet werden. Dan es der meynung gar nit hette, auch nit darumb angefangen were, imant darumb das sein also mutwilliglich und gewaltiglichen zu nehmen und zu beschedigen; were aber imant, der mangel hett an frucht etc., der solt sich bei den hawptlewten und burgermeistern anzeygen, wolt man pillicher weiß sich gegen einen iglichen erzeygen und halten. Das hat der Keller der gemeynde horn verkhundet, dan er sich irer beschedigung hoch beclagt, wurde one zwyfel des gesteen und sonderlichen, das ich fleißig wider ire ungestymigkeyt geredt, sie davon zu weisen und zu bescheydenheyt zubringen.
26.
Auß solichem ungestymen wesen, frecher meynung und ungehormsam warde sovil vermerckt und erkant, das mit inen ganz kein besonder hawff obangzeygter massen zu furen were, der mit einer christlichen zucht und bescheydenheyt, dem stiefft und uns allen zu guten, weittern schaden dardurch zufurkomen, mocht gefurt sein worden, wie dan erstlichs die meynung im besten angesehen ware. Und wurden rethig, sobaldt man mit graff Jorgen fertig wurde, das volck zum hawffen zu schicken und eins besondern hawffen mussig zu stehen, dan man besorgt und befands auch am volck wol, wo man sich eins besondern hawffen umb mynder schadens willen und im besen underfynge, sie wurden (als wie sie sich dan anließen) erger werden und meher schadens fugen, dan die frembden, das alsdan der unglympff uns gantz zugemessen und nit geglawbt wurde, das es (wie oberzelt ist) gutte meynung und umb des besten willen angesehen were; stunden auch daruff stille gegen den stette und sunst ließens pleiben als im ware.
27.
In des und dieweil sie also in rustung und underhandelung gegen dem grafen stunden, schrieb der Neckarhawff herfur, das sie, die von Bischoffsheym, nit außziehen, sonder sich beyeinder also gerust anheym halten sollten, biß uff iren wytern bescheydt, und trungen also uff Buchen und Amorbach und fursters hynab in stiefft, des man erstlichs irer zusage nach ganz keins wegs versehen hett; villeicht darumb, diewyl wir also langsam zur sach thetten und mit einem hawffen nit zufeldt lagen, achten sie, wir understunden sie mit worten abzuweisen und zu bezalen. Also und in der gestalt sindt die von Bischoffshm. anheym plieben und nit wyters außgezogen oder gegen nyemands nichts gehandelt.
28.
Nachfolgends alsbaldt daruff kam den von Bischoffshm. fure, wie die von Crutheim und Ballenbergk mit iren zugewanten zentdorffen in handelung, sich gegen unserm gn. hern, dem stathalter, und stiefft zu vertragen und zu setzen; achten wirs genzlich dahyn, wustens auch nit anderst zuversteen, dan das ire hawff nu seinen willen gegen iren herschafften allenthalben erlangt, wolten sich nu trennen und idermann wider heym ziehen, darumb so wolten sich die von Cruthem und Ballenbergk mit iren zogehorenden dorffern mit hilff der hawptlewt und hawffens gegen unserm gn. hern auch setzen und vereynigen und daruff auch widerumb heymziehen.
29.
Derhalb und dieweyl die von Bischoffsheym auch in dieser sach und handelung begriffen, so war inen solichs frembde und swere, das sie sich also von uns absondern und one uns und unsern wissen mit unserm gn. hern vereynigen, und sie und ire hawf uns alleyn (villeicht darumb, das wir langsam zu inen komen weren) in der sachen stecken lassen sollten; derhalb die von Bischoffshm. den hawptlewten schrieben, wie sie solichs angelangt, mit bit, das sie die von Crutheim und Ballenbergk mit iren zugehorigen dorffern als stieffts verwanten an uns und andere von newn stetten nit vertragen liessen, sondern eins mit andern als die aller eyner herschaft zustunden.
30.
Daruff wardt den von Bischofsheym ein tag benent, freitags nach Misericordia Domini frue zu Amorbach zu sein, des vertrags halb zu handeln, welicher vertragk desselben tags zu Miltenbergk uffgericht wart.
31.
Als nu die von Bischofsheym in der handelung vermerckten, das es nit die meynung mit den von Crutheim und Ballenbergk hett, sondern das mein gnediger her, der statthalter, von wegen des erzstieffts Meinz gegen dem hellen hawffen in handelung stunde, sich mit inen zu vereynigen und zu setzen, und diewyl dann sie, die von Bischoffsheym und Kulßheim sampt Gamburgk, zuvor in diser handelung begriffen, auch zum krieg ettlich provision zu Gamburgk im schloß angegriffen und verbraucht hetten, das sie darumb in der verschrybung bedacht und versehen wurden, das sie nachfolgends dieser sachen halb keiner sonderen ungnade gewarten dorfften.
32.
So wardt auch wyters bedacht, dieweyl ire ambtlewt von inen, wie obgemelt, abgewichen, das mit inen noch ein zeitlang stillgestanden werden solt, biß uff ein reformation, oder aber biß sich die von Bischoffsheim und Kultzheim mit unserm gn. hern irer sonderen beswerden und artickel verglichen hetten, das die ambtlewt wisten, es sie sich gegen inen, deßglychen sie gegen den ambtlewten halten sollten. Darzu besorgten sie, was inen gegen den hawffen zu thun bevolhen, solichs mocht inen gegen den ambtlewten verpoten werden, also das ein sach wider die anderen sein und inen daruß zu beyden teyln ungnade und unrathe erwachsen mocht.
33.
Und als nach uffrichtung des vertrags der hawff des samptags hynuff ziehen wolt, wanten inen die von Bischhm. abermals abe, darmit sie destomynder uncostens und unlusts mechten oder schaden fugten, und schickten also in crafft des vertrags ire volck dem hawffen nach, die noch bisher bei keinem gewest, also das die von Bischoffshm. wider nyemants sonderlichs gehandelt noch nyemants sonderlichs hochbeschedigt oder betrubt, sonder haben hierdurch erhalten und furkomen, das die kasten, hewser und hawßrathe unsers gn. hern nit also gantz verwustet, verderbt, geleret und beschedigt worden sindt, als wie zu Amorbach und Miltenbergk bescheen ist; verhoffen dardurch, ire handelung und furnemen soll inen keiner argen oder bosen geverlichen meynung verstanden oder uffgenomen werden, sonder dermassen, wie es anfangs im allerbesten gemeynt worden, darvon obgemelt ist.
34.
Suma sumarum: es sei in dieser sachen gehandelt, geschrieben oder gethan, was da wolle, so ist das uß oberzelten ursachen und keiner argen oder bosen meynung gescheen, und eins raths und mein gemute oder meynung nit wyters gewest, haben auch nichts anderst gesucht oder gemeynt gehapt, dan allein, das ein cristlich reformacion (wie dan hoch von notten) hierdurch uffgericht werden solt, und es genzlich darfur gehalten und gemeynt, welicher furst oder here sich hirzu begebe und behilfflich dazu were, der wurde also pleiben bei seinen underthanen und seine underthanen bei ime und also furtershyn von einem hern zum andern volgen, biß sich ein iglicher hirzu begebe; und wes dan durch ein reformacion uffgericht wurde in allen stenden, darbei solt es plyben, und sich ein iglicher her derselben gegen den underthanen und die underthanen gegen seinen hern gehalten. Solicher meynung und nit anderst oder wyters ist diese sach und handlung verstanden worden. Derhalb sich ein rathe desto eher zum hawffen begeben und ein eygen hawffen zufuren bewilligt, welichs auch den briff, darvon obgemelt, gein Aschaffenburgk zu schreiben am hochsten geursacht hat, und hetten ganz keins wegs geglawt, das die hawffen also ungeschickt, auch irem erpieten und außgeben so ganz ungemese, sollten gehandelt haben. Darzu auch ganz nit gemeynt, das ein solicher eygener nuze, ungehorsam und unbescheydenheyt under unser gemeynde solt gewachsen und entstanden sein, das dardurch ein eygen hawff obangezeygter massen, dem stifft und uns allen zu guttem, mit bescheydenheyt zu furen, solt verhyndert worden sein. Aber der tewfel last kein guten anfang zum rechten seligen ende komen, verhindert das in allwege, wo Er kann und magk, und hat das desto leichtlicher zu thun und zu wegen bracht, so Er das volck von gemeynen nuze uff iren eygen nuze weist. Diese sach ist dazumal warlich nit bessers verstanden worden. Sindt leyder alle Tewtschen, weliche nach gescheen sachen die beste rethe erst geben und finden. Ob nu hier inn nit fursichtiglicher genug gehandelt, dardurch mein gn. her zu eynicher ungnade bewegt were, bitten sie in aller underthenigkeit irer eynfalt, hir inn zu verzeyhen und in keiner argen oder bosen meynung zu ungnaden uffzunehmen und zu versteen. Sindt sie urputig, sich hynfur in alle wege desto fursichtiglicher und gehorsamer zu halten und alles, das fromen underthanen gepurlich und moglich ist, zu thun.
Suma, uß was ursachen die gemeynde wegig worden und nit lenger hat halten wollen.
Item, als sie erfordert, waren teglichs vil frembde auß den umbliegenden flecken, die inen teglichs one underlaß in oren lagen, vil fryheyt und eygens nutzes zusagten und vertrosten: steet im 9ten artickel.
Item die strenge antwort vom hellen hawffen: steet im 3ten artickel.
Item, das sich der marschalck, ambtmann und ander hoffgeynde bei nacht uß der stat gethan: steet im 6ten artickel.
Item, die tro, die inen von Oberlawden geschahe: steet im 7ten artickel.
Item die that zu Wynßpergk.
Item, das der helle hawff dem statthalter entbot mit dem schultheißen zu Buchen, in stiefft zu ziehen: steet im 4ten artickel.
Item, das sie nymant zu gnaden annamen, der sich gegen inen wheret: steet im 10ten artickel.
Item, das kein entrettung war, ob sie sich schon hetten besetzen lassen und in die wher geben: steet im 10ten artickel.
Wes einen rathe uber itzt angezeygten ursachen wyters bewegt hat ihres thuns.
Item, das die gemeynde nit lenger halten wolt: steet im 10ten und 11ten artickel.
Item, das sie nit in stiefft kemen, demselben schaden zufurkomen, begaben sie sich, dwyl inen zugesagt, einen eygen hawffen zu haben: steet im 12ten artickel.
Item, das ire gemute uff einer cristlichen reformacion gestanden, das helffen zu furdern: steet im 13ten und 34. Artickel.
Item, warumb der brieff gein Aschaffenburgk geschrieben worden sei: steet im 20ten und 34ten artickel.
Item, warumb dem hellen hawffen umb buchsenmeister und ettlich volck geschrieben worden ist: steet im 22ten artickel.
Item, warum ime auch geschriben worden ist, wie es mit dem adel solt gehalten werden: steet im 23ten artickel.
(StAWü, Aus dem Kopialbuch Mz. Urk. Geistl. Schr. L 26/8, fol. 137 – 144)
Bericht der Bischofsheimer an der Tauber zu ihrem Handeln gegenüber den Bauern (Versuch den Bischofsheimer Handelnsbericht sprachlich etwas moderner verständlich zu machen, Stand 14. Juli 2023)
1.
Erstens sind die Bischofsheimer durch beide Haufen, dem Fränkischen, und dem Neckartal-Odenwälder aufgefordert worden, welches alles die Bischofsheimer unserem gnädigen Herrn, dem Statthalter, angezeigt und um Rat und Hilfe gebeten haben.
2.
Nachfolgend die Nachricht einer Antwort, die zusammen mit dem Rat und dem Wissen des Marschalls, Amtmanns und Kellers formuliert wurde, den beiden Bauernhaufen zugeschickt wurde in der Zuversicht, die Haufen sollten sich damit begnügen und abweisen lassen. Aber es wurde durch den Odenwälder Haufen eine abschlägige Antwort gegeben, die wie folgt lautet:
3.
Liebe gute Freunde. Wir haben aus eurer an uns übergebenen Nachricht vermerkt, wie ihr gegenüber eurem Herrn handelt, auch wie er sich gegenüber euch erboten hat. Wollen euch deshalb nicht verbergen, dass betreffender euer Herr auch gegenüber uns gehandelt und sich erboten hat, uns ein gnädiger Herr zu sein. Wir wollen aber in solcher Gestalt ihn für keinen Herrn halten, sondern für unseren ungnädigen Herrn haben. Und es ist unser eindeutiges Vorhaben und klare Meinung, alle seine Flecken, Türme, Schlösser und Schlagbäume bei den Landwehren offen zu haben, alle seine Schätze zu sehen und zu kennen, und wir wollen Herr sein. Darum wenn ihr zu unserem Haufen wollt, wollen wir euch freundlich aufnehmen, alle brüderliche Treue erzeigen, wo ihr euer Gelegenheit halber lieber nach Mergentheim zum Taubertaler Haufen ziehen wollt, soll zu euerm Willen stehen, daselbst werdet ihr wie bei uns auch brüderlich und freundlich aufgenommen und gehalten, denn es ist alles eine gleiche Sache und Hilfe; wenn ihr aber bei eurem Herrn bleiben sollt und vermeint, dass er euch behalten möchte, soll auch zu eurem Wille stehen. Darum wisset, wo ihr nicht kommt, dass aber wir kommen werden, doch wollen wir euch noch zurzeit nicht gedroht haben, aber viel besser wäre für euch, ihr heftet eure Pferde an einen Zügel, als das andere ihr Pferde an eure Zügel heften sollten.
4.
Diejenige Antwort [des Haufens] die Bischofsheimer unserem gnädigen Herrn, dem Statthalter, vorgetragen und darauf gebeten haben, dass seine Gnade sich in den Sachverhalt einarbeiten soll und Wege für sie suchen möge, damit sie und andere arme Untertanen ohne Schaden blieben; hatten sich auch versehen, es sollt geschehen sein, besonders weil nachfolgend der Odenwälder Haufen unserem gnädigen Herrn, dem Statthalter, sagen ließen durch den Schultheißen zu Buchen, wenn sich seine Gnade mit ihnen nicht vertrage, sobald sie von Gundelsheim zogen, so wollten sie den nächsten über seine Gnade in den Erzstift Mainz ziehen.
5.
Dergleichen hat sich der fränkische Haufen auch nicht damit begnügen lassen und ist infolge herab auf Bischofsheim vorgedrungen.
6.
Und als sie sich also herab genähert, haben sich Marschall, Amtmann, Keller und alles andere Hofgesinde und Amtsknechte, so zu Bischofsheim gelegen, bei Nacht aus Bischofsheim fortgemacht, aus dem erfolgte ein großer Schrecken und Furcht in dem gemeinen Mann mit der Meinung, wenn diese nicht getrauen zu bleiben, so wissen sie ohne Zweifel mehr als wir, was sollen wir nun tun?
7.
Als der betreffende Haufen vor Lauda anrückte, das Schloss (Oberlauda) gewaltsam angriff und verbrannte, hat dieser die Bischofsheimer abermals aufgefordert, darauf die Bischofsheimer auf dem Karfreitag (14. April) wiederum auf beste Weise mit ihnen verhandelt haben, damit sie abermals gegen Bischofsheim stillgestanden sind. Doch haben die von Bischofsheim ihnen zusagen müssen, damit der Haufen vor ihnen ruhig bleiben sollte, wider sie nichts zu tun oder zu handeln weder in Worten noch Werken, auch keine Menschen zu Rosse oder zu Fuße wider sie nicht in die Stadt einzulassen, denn wenn das geschehe, sollten sie wissen, das sie gleichermaßen wie mit denen von Oberlauda gegen ihnen handeln wollten.
8.
Aus dem folgt, das die Bischofsheimer ihrer Zusage halber, auch aus Furcht gegenüber dem Haufen, diejenigen, die unser gnädiger Herr, der Statthalter, nach Bischofsheim geschickt hatte, nämlich Christoffeln von Hattstein und Meister Jappen, den Büchsenmeister, nicht haben dürfen einlassen, ausgenommen den Keller und Zentgrafen. Die Bischofsheimer wären sonst, sobald der Haufen das erfahren, ernstlich überfallen und mit angezeigter Weise getötet, die Stadt zerstört worden, wie es ihnen auferlegt und angedroht wurde.
9.
Und nachdem sie, wie mitgeteilt, auf den Karfreitag dem Haufen in Lauda eine abschlägige Antwort gaben, kamen nichts desto weniger täglich ohne Unterlaß Fremde aus den umliegenden Flecken Grünsfeld, Lauda, Mergentheim und aus den Dörfern überall in der Zent, die zu den Haufen gezogen waren, lagen der Gemeinde soviel in den Ohren, daß sie von Tag zu Tag, je länger je aufrührischer und umtriebiger waren, dass also gar kein Bleibens oder Haltens mehr bei ihnen war oder sein wollte. Was ihnen aber eingeredet wurde, ist wohl zu vermuten.
10.
Nun wiewohl sich die Bischofsheimer an ihre Zusage hielten in Meinung, hiermit vor den Haufen Frieden zu haben, so hatten sich doch nichts desto weniger die Haufen entschlossen, (uns dieses auch als wahrscheinlich vorkam), dass der Fränkische Hauf auf Bischofsheim und weiter ins Gebiet des Grafen Georg von Wertheim ziehen würde, so wollte der Neckartalerhaufen auf den Odenwald ziehen und weiter den Mainzer Stift hinab, deswegen der gemeine Mann in Sorgen und Schrecken fielen, keine Ruhe mehr hatte, sie würden dann zu sicherlich zu ihnen ziehen, denn man sah offensichtlich, daß keine Rettung noch Widerstand irgendwo war, und besonders weil der Fränkische Haufen nun eine lange Zeit zwischen fünf Fürsten gelegen und von denen allen in Sonderheit kein Widerstand geschehen war. So konnte ihnen der Schwäbische Bund also eiligst nicht zu Hilfe kommen, sie zu erretten, waren da oben mit den Schwarzwäldern beschäftigt und verhindert und soviel mit ihnen zu schaffen, daß sie einen jetzt nicht zu Hilfe kommen konnte; dazu hat der Schwäbische Bund des vergangenen Jahrs (gemeint ist 1523) meinen gnädigen Herrn die drei Fürsten überziehen und über alles überflüssig Recht erbitten und um 25 Mille Gulden schatzen lassen; darum sagten sie, wo ein Rat samt den Beisitzern nicht hierzu tun und sich alsbald zu ihnen verbrüderten und vor Schaden verwahren, so wollten aber die dasselbe tun und sich alsbald mit ihnen verbrüdern, denn sie gedachten nicht ins Verderben zu gehen, am Leben zu bleiben. Denn dieses Volk führt nicht Krieg wie die Fürsten, sie wollten lieber zwei Fürsten vor ihnen liegen haben und sich gegen diese erwehren, denn ob sie sich zum allerbesten wehrten und sich schon ihre nicht erhalten mochten, so sie sich dann begeben, wurden sie dann noch zu Gnaden angenommen und ihrer Gegenwehr halber nichts desto ärger gehalten, das bei diesem Volk nicht war; dann wer sich gegen ihnen nicht gütlich begebe und zu Wehre stellte, der wurde danach, ob er sich schon gern ergeben wollt, nicht begnadet, sondern alles erwürgt und verderbt, wie dann zu Oberlauda und Weinsberg geschehen.
11.
Die in der Gemeinde hatten sich auch zusammen rotiert und verbunden, daß es sein mußte. Es wurden auch viel ungeschickter Worte unter ihnen gehört und vermerkt, dergleichen Meinung: Man hätte viel mehr Rat halten sollen, wie die von Augsburg und Nürnberg, und wenn sie lang viel Rat hielten, so würden sie doch nicht erraten mögen, was sie im Sinne hatten oder tun würden.
12.
Dieweil nun kein Ruhe im gemeinen Mann, auch wie angeführt, daß kein Nachlassen der Haufen war, da sie gute Vorratsspeicher und Geschütze wußten, an denen ihnen gelegen, darum so wollten sie besonders von Bischofsheim nicht ablassen; deshalb so wurde hier bedacht, wo die Haufen gegen Bischofsheim und hinfort in Erzstift Mainz kommen, daß sie alle Vorratsspeicher in den Flecken und Klöstern leeren, aufwenden und sonst alles verwüsten, verderben und merklich großen Schaden verursachen würden, daraus dann eine Teuerung erfolgen und das Volk keinen Ersatz haben würde, so es sonst bei solchen Vorratsspeichern einfinden und sich dort zu trösten hätte; darum achten sie es für gut, Wege zu suchen, das sie aus dem Stift gewiesen wurden, und wurde für das Beste geachtet und bedacht, zu ihnen zu schicken, sich gegen ihnen zu erbitten, sie sollten ihren Weg ins Frankenland oder anders hin nehmen, so versehen wir uns gänzlich, wir wollten samt den Neun Städten einen eigenen Haufen bilden und unsere Herrschaft, dergleichen Graf Jörg von Wertheim wohl dahin vermögen und bringen, das ihre Gnaden sich auf eine Reformation auch begeben sollte, so mochten sie die Zeit einen besseren Rat schicken.
13.
Zum andern so ist eins ehrbaren Rates Gemüt und Meinung nie anders gewesen oder weiter gestanden, einen eigenen Haufen zu führen, dann das heilige ewige Wort Gottes und eine christliche Reformation helfen aufzurichten und handzuhaben und sich selbst, den Stift und uns alle gleichermaßen vor Schaden und Unrat, soviel ihnen möglich, zu beschirmen etc. Deshalb so wurde beschlossen, zum Haufen zu schicken, solches bei ihnen anzubringen und zu erlangen, daß sie uns solches nachgeben und nicht in Stift, sondern anderswohin zogen.
14.
Hierauf wurde zum Haufen geschickt und sie auch hierdurch beredet, daß sie uns das nachgaben und zusagten, nicht in den Stift zu ziehen; dazu so wollten sie auch von Stunde an dem hellen Haufen am Neckartal schreiben, daß sie ihren Weg auch anderswohin nehmen und nicht in den Stift Mainz ziehen sollten, denn beide Haufen waren eines Verstandes, in einer Zusammenarbeit und Einigkeit; darum so sollten wir uns zu ihnen auf beiden Seiten keines Überzugs noch Beschädigungen, sondern Hilfe und Beistandes versehen etc., soviel uns von Nöten und ihres Vermögens wäre; doch auf solch allem mußten die Gesandten von wegen der von Bischofsheim geloben, dem also nachzukommen.
15.
Und als solches wie mitgeteilter Weise bei dem Haufen erlangt und erlaubt wurde, ließ der Rat die Gemeinde zusammen läuten, ihnen das eröffnen und verkünden, dabei auch anzeigen, nachdem solches ihrer aller ernstlicher Wille, Begierde und Meinung sei und aus übermittelten Ursachen und im Besten besehen wurde, und damit dann nachfolgend, wenn es über verliefe, nicht ein jeglicher unterstand, den Kopf daraus zu ziehen und einer auf den anderen zuschieben oder sagen wollte, er wäre verführet worden oder solches ohne sein Wissen und Willen geschehen, und sein Wille oder Meinung gar nicht dabei gewesen etc., darum so sollten sie sich untereinander frei zeigen und ein jeglicher sein Gemüt und Willen an dieser Stelle frei öffentlich bezeugen und sehen lassen, also mit dem Unterschiede, welcher hierbei (wie bei dem Haufen gehandelt und erlangt würde) bleiben wollte, der sollte auf die Seite treten, welcher aber kein Willen hierzu habe oder noch hätte, der sollte stehen bleiben und sollte jedermann nochmals seinen freien Willen haben und niemand hierzu gedrungen sein; und was der Mehrerteil tat und für da nutzte, bestens und gemeinschaftlich annehmen, dabei sollt es nochmals bleiben, ohne Betrachtung aller ergangenen Handlungen und Zusagen. Da traten sie alle einhellig auf die Seite. Sagten auch allesamt einander einhellig zu, mit treuem Eidesstatt, daß diese Handlung und Sache eine gleiche gemeine Sache wäre und sein sollte, mit allem Tun und Lassen und einem als viel gelten als dem andern und keiner von dem andern weichen oder sich auch keiner auf den andern entschuldigen.
16.
Da sie nun alle also einmütig waren und hierbei bleiben wollten, wurde ihnen angezeigt, das nun zu solcher Sachen und Vorhaben Hauptleute gehörten. Dieselben zu wählen und ihnen zu geloben und schwören, gehorsam zu sein, desgleichen auch zu lösen, wer in die Reis (Bewaffnung) ziehen sollte, das sich ein jeglicher danach rüsten und schicken möchte. Das also geschah, und wurden sieben Hauptmann erwählt und unter ihnen Alexius zum oberstem Feldhauptmann.
17.
Und wurde einhellig von der Gemeinde den Hauptleuten, Bürgermeistern und Rat befohlen, was nun zur Sache gehörte und von Nöten zu tun ist, das sollten sie zum fleißigsten ohne alles Säumen ausrichten und versehen, und hier in ihrer aller Wille und Meinung dabei sein; gelobten auch darauf den Hauptleuten gehorsam und gewärtig zu sein.
18.
Darauf wurde meinem gnädigen Herrn, dem Statthalter, geschrieben und angezeigt, wie sie sich zu dem Haufen zur Aufrichtung des Evangeliums und einer christlichen Reformation begeben haben, mit Wunsch, sie diesmal bis zur Aufrichtung einer Reformation ihrer Gelübde ledig zu stellen.
19.
Weiter so bewarben sich die von Bischofsheim hierauf ihrer Zusage nach an die Dörfer, um sie gelegen, schrieben auch den Neun Städten und schickten sich in Rüstung, soviel zu einem Schein ihres Vornehmens und zur Sache gehörte und von Nöten sein wollte.
20.
Nachfolgend bald danach kam den von Bischofsheim zugehör, wie mein gnädiger Herr, der Statthalter, zu Miltenberg gewichen und nach Aschaffenburg kommen würde und sich daselbst auch erhaben und weiter hinter sich tun wollte. Deshalb die von Aschaffenburg sich erhoben haben, seine fürstliche Gnade bei ihnen zu behalten und nicht aus dem Stift kommen zu lassen, und wäre derhalb eine große Empörung etc. Da bedachten die von Bischofsheim, seine Gnade verstände vielleicht unser Vornehmen nicht in der intendierten guten Meinung, sondern in einer anderen und argen Meinung, wollte er sich vielleicht darum hinter sich aus dem Stift tun und Hilfe wider uns suchen, das also seine Gnade wider uns Untertanen und wir wider seine Gnade mit der Tat unnötigerweise und gleichsam unwissender Weise gegen einander wachsen und zu Schaden kommen möchten. Solchem Unrat und Schaden zuvorzukommen, so wäre darum von Nöten und gut, seine Gnade bei uns zu behalten, sich mit uns auf eine Reformation zu vereinigen und zu begeben, und schrieben darum den von Aschaffenburg, wie sie solche Landsmanns Weise anlangt, wenn dem also, und Hilfe bedürften, wollten sie ihnen zu Hilfe kommen; sollten darum harthalten und seine Gnads nicht von ihnen kommen lassen, der Zuversicht, seine Gnade also helfen bei ihnen zu behalten, und soviel mit seinen Gnaden zu handeln und zu erlangen, das seine fürstliche Gnade ihnen ihre Beschwerden erleichtern, sich zu einer christlichen Reformation begeben und sie dessen mit Brief und Siegel versichern sollt etc. Durch solches haben sie Ihrer Zusage und Gelübde gegen den Haufen genüge getan und dasselbe mit dem geringsten Kosten und Schaden erlangt und zuwege gebracht, daß sie weiter keinen eigenen Haufen länger haben oder führen durften, und der Haufen destominder Ursache hätte oder haben möchte, selbst in den Stift zu ziehen. Und wann sie sich also mit seinen fürstlichen Gnaden gesetzt und vereinigt hätten und das mit Brief und Siegeln versichert wäre, alsdann wiederum heimzuziehen und seine Gnaden hinfort nach Gelingen der Vereinigung und eines Vertrages wiederum gehorsam und gewärtig zu sein, in der Weise wie zuvor. Solcher und ganz keiner Arglist oder anderen Meinung haben sie den von Aschaffenburg geschrieben und sonst nichts anderes im Sinne gehabt, unangezweifelt, wo solches seinen Fortgang erreicht hätte, der Odenwäldische Haufe wäre nicht in den Stift gezogen oder gekommen. Denn der von Bischofsheims Vorsatz und Meinung nicht weiter gestanden oder gewesen ist, dann allein, wie mitgeteilt, das heilige ewige Gottes Wort und eine göttliche Reformation helfen aufzurichten und handzuhaben und sonst in andere Wege wider kein Obrigkeit zu sein. Darum sie sich dann begaben und einen eigen Haufen zu führen vorhatten und zusagten.
21.
Nach solchem allem, als sich die von Bischofsheim mitgeteilter Weise in Rüstung schickten und warben, und dann Graf Jörg von Wertheim das vermerkte, schickt seine Gnade sich in Gegenwehr und auch in Rüstung und ließe sich dermaßen an, das die von Königheim, die zu uns sich geschlagen, alle Nacht besorgten, der Graf würde sie verbrennen, gleichwie die von Höhfeld. Deshalb die von Bischofsheim ihnen etliche Dorfleute, auch Bürger aus der Stadt, etliche Tage zulegten, sie helfen zu beschirmen.
22.
So ließe sich der Graf allenthalben mit den seinen auch in Rüstung, und kamen täglich seinethalben Warnung, deshalben die von Bischofsheim samt den von Königheim und allen anderen Dörfern und in der Stadt Sorgen stunden und Beschädigung von dem Graf erwarten mußte. Darum die von Bischofsheim dem Haufen um eine Anzahl Volks, auch einen Büchsenmeister oder zweien anschrieben; dann sie gutes Geschütz, aber keine Bedienung dazu hatten; dann sich die von Bischofsheim gänzlich versahen, sie mußten mit Ernst an den Grafen; und damit sie destoweniger von ihm beschädigt wurden, so gedachten sie die Schweinbergburg zu erobern, nach dem es ihnen dem Hals lag, und täglich Beschädigung daraus erwarten mußten, der Zuversicht, so sie Schweinbergburg eroberten, der Graf würde sich desto eher begeben und verbrüdern. Schrieben darum dem Haufen auch, wie sie es mit den Bergschlossen halten sollten, da sie nicht wußten, wie diese besetzt, verbunden oder wie es sonst damit gehalten werden sollt.
23.
Es suchten auch hierzwischen derzeit viel Edelleute, um uns gelegen, an und begehrten Mitbruder zu werden, damit sie ihre Habe und Gut behalten mögen; deshalb dem Haufen auch geschrieben wurde um Bericht, wie der Adel angenommen werden sollte, dann sie nicht eigentlich die Ordnung und Weise wußten.
24.
Und als man also sorgehalb des Grafen das Landvolk zusammenbringen und beieinander haben mußte, schlug sich der Graf in die Sache und begab sich in etliche Tagleistung und Gespräche, zu welchem gehalten Tagen vielerlei Mitte und Wege vorgeschlagen, doch nicht ganz angenommen und vollendet wurden, das also hier zwischen und mittlerer Zeit das gemeine Volk vom Land und in der Stadt also ganz freche, unbescheiden und ungestüm wurde, daß ihnen niemand Recht tun konnte, noch auch ein Rat sie nicht beruhigen konnten. Gaben auch auf keinen Bürgermeister oder Hauptmann mehr, deshalb die Bürgermeister und der ganze Rat um Beurlaubung anfragten und übergaben alle ihre Befehle, sollten ihnen ein Rat wählen, der ihres Gefallens wäre, wollten sonst wie andere Bürger in aller Form gehorsam sein.
25.
Weiter so wuchs mittlererweise ein fast anderes Gemüt in der Gemeinde und ihrem obersten Feldhauptmann, also das sie auf ihren eigen Nutze fielen und der vorhererzählten Meinung, aus welchen guten Ursachen es angefangen war, ganz vergaßen, vielleicht aus Angeben und Zuschub der Fremden. Deshalb die Gemeinde oder viel derselben auf eine Meinung fielen, daß sie meines gnädigen Herrn und andere der Herren und Edelleute Güter unter sich teilen wollten, liegend oder fahrend. Dasselbe Zuvorkommen und damit sie hierin gestillt werden, so wurde darum der Keller und Zentgraf zu Gelübden angenommen, desgleichen seiner gnädigen Gut im Schlosse und sonstiger anderer Herrn und Edelleute Güter zu gemeiner Hand genommen, jenes besonders inventarisiert und Leute darüber verordnet, das zu verwalten und zu behüten und der Hauptleute bescheid darin zu gewähren, und dasselbe der Gemeinde vorgehalten und darauf verboten, meines gnädigen Herrn Wälder, Äcker, Wiesen und Gärten müßig zu stehen; denn man hat Hüter darüber verordnet, und wer darüber durch die verordneten Hüter aufgegriffen und vorgebracht wurde, der sollte darum gestraft werden. Denn es der Meinung gar nicht hätte, auch nicht darum angefangen wäre, jemand darum das seinige also mutwillig und gewalttätig zu nehmen und zu beschädigen; wäre aber jemand, der Mangel hat an Frucht etc., der sollte sich bei den Hauptleuten und Bürgermeistern melden, wollte man billigerweise sich gegen einen jeglichen erzeigen und halten. Das hat der Keller der Gemeinde mit Hornruf verkündet, da er sich ihrer Beschädigung hoch beklagt, wurde ohne Zweifel das gestehen, und besonders, daß ich fleißig wieder ihre Ungestümtheit geredet, sie davon zu weisen und zu Bescheidenheit zu bringen.
26.
Aus solchem ungestümen Wesen, frecher Meinung und Ungehorsam wurde soweit vermerkt und erkannt, daß mit ihnen ganz kein besonderer Haufen in mitgeteilter Weise zu führen wäre, der mit einer christlichen Zucht und Bescheidenheit, dem Stift und uns allen zum Guten, weitern Schaden dadurch zuvorkommen, mochte geführt sein werden, wie da erstlich die Meinung und im besten angesehen wurde. Und wurden ratsam, sobald man mit Graf Jörg fertig wurde, das Volk zum Haufen zu schicken und eines besonderen Haufens müssig zu sein, da man besorgt und befand auch am Volk wohl, wo man sich eines besonderen Haufen und minderen Schadens willen und im Besten unterfinge, sie würden (als wie sie sich dann anließen) ärger werden und mehr Schadens erzeugen, als die Fremden, das alsdann der Unglimpf uns ganz zugemessen und nicht geglaubt wurde, daß es (wie schon berichtet ist) guter Meinung und um des besten Willen angesehen wurde; Stunden auch darauf Stille gegen die Städte und sonst liessen sie es bleiben wie es war.
27.
In dessen und dieweil sie also in Rüstung und Unterhandlung gegen den Grafen standen, schrieb der Neckarhaufen hierher, das sie, die von Bischofsheim, nicht ausziehen, sondern sich beieinander also gerüstet anheim halten sollten, bis auf ihren weitern Bescheid, und drangen also auf Buchen und Amorbach und weiter hinab in den Stift, daß man erstlichs ihrer Zusage nach ganz keines Wegs versehen hätte, vielleicht darum, dieweil wir also langsam zur Sache taten und mit einem Haufen nicht zu Feld lagen, achten sie, wir unterständen sie mit Worten abzuweisen und zu bezahlen. Also und in der Gestalt sind die von Bischofsheim anheim blieben und nicht weiters ausgezogen oder gegen niemand nichts gehandelt.
28.
Nachfolgends alsbald darauf kam den von Bischofsheim Nachricht, wie die von Krautheim und Ballenberg mit ihren zugewandten Zentdörfern in Handlung standen, sich gegen unserm gnädigen Herrn, dem Staathalter und Stift zu vertragen und zu setzen; achten wir es gänzlich dahin, wußten auch nicht anders zu verstehen, das der Haufen nun seinen Willen gegen ihre Herrschaften allenthalben erlangt, wollten sich nun trennen und jedermann wieder heim ziehen, darum so wollten sich die von Krautheim und Ballenberg mit ihren zugehörenden Dörfern und Hilfe der Hauptleute und Haufen gegen unserm gnädigen Herrn auch setzen und vereinigen und darauf auch wiederum heim ziehen.
29.
Deshalb und dieweil die von Bischofsheim auch in dieser Sache und Handlung begriffen, so ihnen solches Fremde und Schwere, das sie sich also von uns absondern und ohne uns und unser Wissen mit unserm gnädigen Herrn vereinigen, und sie und ihr Haufen uns allein (vielleicht darum, das wir langsam zu ihnen kommen würden) in der Sachen stecken lassen sollten; deshalb die von Bischofsheim den Hauptleuten schrieben, wie sie solches anlangt, mit Bitte, das sie die von Krautheim und Ballenberg mit ihren zugehörigen Dörfern als Stifts Verwandte an uns und andere von Neun Städten nicht vertragen ließen, sondern eins mit dem anderen als die alle einer Herrschaft zustunden.
30.
Darauf wurde den von Bischofsheim ein Tag genannt, Freitag nach Misericordia Domini früh zu Amorbach zu sein, des Vertrags halber zu handeln, welcher Vertrag desselben Tags zu Miltenberg aufgerichtet wurde.
31.
Als nun die von Bischofsheim in der Verhandlung vermerkten, daß es nicht die Meinung mit den von Krautheim und Ballenberg hatte, sondern daß mein gnädiger Herr, der Statthalter, von wegen des Erzstifts Mainz gegen den hellen Haufen in Verhandlung stand, sich mit ihnen zu vereinigen und zu setzen, und dieweil dann sie, die von Bischofsheim und Külsheim samt Gamburg, zuvor in dieser Handlung begriffen, auch zum Krieg etlichen Proviant zu Gamburg im Schloß angegriffen und verbraucht hatten, daß sie darum in der Verschreibung bedacht und versehen wurden, das sie nachfolgends dieser Sachen halber keiner besonderen Ungnade erwarten durften.
32.
So wurde weiter bedacht, dieweil ihre Amtsleute von Ihnen wie mitgeteilt, abgewichen, das mit ihnen noch eine Zeit lang stillgestanden werden sollte, bis auf eine Reformation, oder aber bis sich die von Bischofsheim und Külsheim mit unserm gnädigen Herrn ihrer besonderen Beschwerden und Artikel verglichen hätten, das die Amtsleute wußten, wie sie sich gegen ihnen, desgleichen sie gegen die Amtsleute halten sollten. Dazu besorgten sie, was ihnen gegenüber den Haufen zu tun befohlen, solches möchte ihnen gegen die Amtsleute verboten werden, also das eine Sache wider die anderen sein und ihnen daraus zu beiden Teilen Ungnade und Unrate erwachsen möchte.
33.
Und als nach Aufrichtung des Vertrages der Haufen des Samstags hinauf ziehen wollte, wandten ihnen die von Bischofsheim abermals ab, damit sie destominder Unkosten und Unlust möchten oder Schaden fügen, und schickten also in Kraft des Vertrages ihre Volk dem Haufen nach, die noch bisher bei keinem gewesen, also das die von Bischofsheim wider niemand sonderlich gehandelt noch niemand sonderlich hoch beschädigt oder betrübt, sondern haben hierdurch erhalten und vorkommen, daß die Kasten (Zentscheunen), Häuser und Hausrate unseres gnädigen Herrn nicht also ganz verwüstet, verderbt, geleert und beschädigt worden sind, als wie zu Amorbach und Miltenberg geschehen ist; verhoffen dadurch, ihre Handlungen und Vorhaben soll ihnen keiner argen oder in bösen gefährlichen Meinung verstanden oder aufgenommen werden, sondern dermaßen, wie es Anfangs im Allerbesten gemeint wurde, davon mitgeteilt wurde.
34.
Suma sumarum: es sei in dieser Sachen gehandelt, geschrieben oder getan, was da wolle, so ist das aus aufgeführten Ursachen und keiner argen oder bösen Meinung geschehen, und eines Rates und mein Gemüte oder Meinung nicht weiter gewesen, haben auch nichts anderes gesucht oder gemeint gehabt, als allein, daß eine christliche Reformation (wie dann hoch von Nöten) hierdurch aufgerichtet werden sollte, und es gänzlich dafür gehalten und gemeint, welcher Fürst oder Herr sich hierzu begebe und behilflich dazu wäre, der würde also bleiben bei seinen Untertanen und seine Untertanen bei ihm und also weiterhin von einem Herrn zum andern folgen, bis sich ein jeglicher hierzu begebe; und wessen dann durch eine Reformation aufgerichtet wurde in allen Ständen, dabei sollt es bleiben, und sich ein jeglicher Herr derselben gegen den Untertanen und die Untertanen gegen seinen Herrn gehalten. Solcher Meinung und nicht anders oder weiter ist diese Sache und Handlung verstanden worden. Deshalb sich ein Rat desto eher zum Haufen begeben und ein eigenen Haufen zu führen bewilligt, welches auch den Brief, davon mitgeteilt, nach Aschaffenburg zu schreiben am höchsten geursacht hat, und hatten ganz keines Weges geglaubt, das die Haufen also ungeschickt, auch ihrem Erbieten und Ausgeben so ganz unangemessen sollten gehandelt haben. Dazu auch ganz nicht gemeint, das ein solcher eigener Nutze, Ungehorsam und Unbescheidenheit unter unserer Gemeinde sollt gewachsen und entstanden sein, daß dadurch ein eigener Haufen in mitgeteilter Weise, dem Stift und uns allen zu Gutem, mit Bescheidenheit zu führen, sollte verhindert worden sein. Aber der Teufel läßt keinen guten Anfang zum rechten seligen Ende kommen, verhindert das in Allwege, wo Er kann und mag, und hat das desto leichter zu tun und zuwege gebracht, so Er das Volk von gemeinem Nutze auf ihr eigenen Nutze weist. Diese Sache ist dazumal wahrlich nicht besser verstanden worden. Sind leider alle Deutschen, welche nach geschehener Sache die beste Ratschläge erst geben und finden. Ob nun hierin nicht vorsichtiger genug gehandelt, dadurch mein gnädiger Herr zu einiger Ungnade bewegt wurde, bitten sie in aller Untertänigkeit ihrer Einfalt, hierin zu verzeihen und in keiner argen oder bösen Meinung zu Ungnaden aufzunehmen und zu verstehen. Sind sie ehrerbietig, sich hinfort in allen Wegen vorsichtiger und gehorsamer zu halten und alles, das frommen Untertanen gebührlich und möglich ist zu tun.
Summe, aus welchen Ursachen die Gemeinde abwegig geworden und nicht länger hat halten wollen.
Diesbezüglich, als sie erfordert, waren täglich viele Fremde aus den umliegenden Flecken, die ihnen täglich ohne Unterlass in den Ohren lagen, viel Freiheit und eigenen Nutzung zusagten und versprachen: steht im 9ten Artikel.
Diesbezüglich die strenge Antwort vom hellen Haufen: steht im 3ten Artikel.
Diesbezüglich, daß sich der Marschall, Amtmann und anderes Hofgesinde bei Nacht aus der Stadt getan: steht im 6ten Artikel.
Diesbezüglich, die Drohung, die ihnen von Oberlauda geschah: steht im 7ten Artikel.
Diesbezüglich die Tat zu Weinsberg.
Diesbezüglich, daß der helle Haufen dem Statthalter entbot mit dem Schultheißen zu Buchen, in Stift zu ziehen: Steht im 4ten Artikel.
Diesbezüglich, daß sie niemand zu Gnaden annahmen, der sich gegen ihnen wehret: steht im 10ten Artikel.
Diesbezüglich, daß keine Entrettung war, ob sie sich schon hätten besetzen lassen und in die Wehr begeben: steht im 10ten Artikel.
Was einen Rat über jetzt angezeigten Ursachen weiter bewegt hat ihres Tuns.
Diesbezüglich, daß die Gemeinde nicht länger halten wollte: steht im 10ten und 11ten Artikel.
Diesbezüglich, daß sie nicht in Stift kommen, demselben Schaden zuvorkommen, begaben sie sich, derweil ihnen zugesagt, einen eigenen Haufen zu haben: steht im 12ten Artikel.
Diesbezüglich, das ihre Gemüte auf einer christlichen Reformation gestanden, das helfen zu fördern: steht im 13ten und 34ten Artikel.
Diesbezüglich, warum der Brief nach Aschaffenburg geschrieben worden ist: steht im 20ten und 34ten Artikel.
Diesbezüglich, warum dem hellen Haufen um Büchsenmeister und etliches Volk geschrieben worden ist: steht im 22ten Artikel.
Diesbezüglich, warum ihm auch geschrieben worden ist, wie es mit dem Adel soll gehalten werden: steht im 23ten Artikel.
Impfingen
Erinnerungen an den Bauernkrieg zeigen sich auch unverhofft, nur dem aufmerksamen Blick zugänglich. So wie hier eine Bundschuhfahne an einem Hausgiebel.